Nach einem Urteil ist die Bundesregierung gezwungen, die Leistungen für Asylbewerber neu zu berechnen. Weil die Höhe seit 1993 nie angepasst worden war, hatte das Verfassungsgericht die Sätze im Juni für "evident unzureichend" erklärt und übergangsweise deutlich höhere Beträge vorgegeben, dem Gesetzgeber ansonsten aber freie Hand gelassen. Die Koalition tut sich bei der Neufassung des Asylbewerberleistungsgesetzes nun aber schwer. Die FDP will es nutzen, um die Verfahren zu vereinfachen, die CSU möchte die alte Absicht, erkennbar erfolglose Asylanträge unattraktiv zu machen, neu beleben, indem Bewerber aus "sicheren Drittstaaten" deutlich weniger bekommen sollen. Die Bundesländer hoffen, dass sich der Bund bald einigt, damit es wieder klare einheitliche Vorgaben gibt.