GerichtsbeschlussHR muss NPD-Wahlwerbung senden
Frankfurt/Main (RPO). - Der Hessische Rundfunk muss eine von dem Sender als volksverhetzend abgelehnte Wahlwerbung der rechtsextremen NPD nun doch senden. Wie der Sender am Freitag mitteilte, hob der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt auf, das den Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllt sah. Die Kasseler Richter hätten die Bewertung der Vorinstanz nicht geteilt, wonach der Werbespot deutlich eine Straftat darstelle. HR-Intendant Helmut Reitze erklärte, er bedauere die Entscheidung. Sein Sender werde sich ihr aber beugen.