Spanischer Richter sieht Homo-Ehe als Verfassungsverstoß
Madrid (AFP). Ein spanischer Richter hat die gesetzliche Neuregelung zur Homo-Ehe in Frage gestellt. Die Verfassung sehe in Artikel 32.1 vor, dass nur ein Mann und eine Frau eine Ehe schließen dürften, sagte Richter Javier Garcia de Telde von den Kanarischen Inseln. Er bleibe daher bei seiner Ansicht, dass die Homosexuellen-Ehe gegen die Landesverfassung verstoße. Der Richter hatte vor zwei Wochen wegen seiner Bedenken die amtliche Anerkennung von drei gleichgeschlechtlichen eheähnlichen Gemeinschaften vorläufig gestoppt.