StichwortSedisvakanz
Rom (rpo). nach dem Tod eines Papstes geht die Verantwortung für die katholische Kirche auf das Kardinalskollegium über. Allerdings darf laut Kirchenrecht in dieser Zeit der Sedisvakanz, des "leeren Stuhles", in der "Leitung der Gesamtkirche nichts geändert werden". Nur die reguläre Verwaltung geht weiter. Fast alle Kurienchefs, einschließlich der Kardinal-Staatssekretär, verlieren ihre Ämter.