Berlin Arbeitsministerium will Freizeit nicht mit Dienst-E-Mails stören

Berlin · Das Bundesarbeitsministerium hat sich verpflichtet, Mitarbeiter nur noch in Ausnahmefällen in ihrer Freizeit per Anruf oder E-Mail zu stören. Darauf hätten sich Personalrat und Leitung des Ressorts von Ursula von der Leyen (CDU) geeinigt, bestätigte ein Ministeriumssprecher. Eine solche Vereinbarung zur Stressvermeidung gelte bereits seit Mai. Sie sei aber differenziert und zugeschnitten auf die unterschiedlichen Funktionen der Beschäftigten im Ministerium.

Die Vereinbarung ist bisher offensichtlich eine Ausnahme – nicht in allen Ressorts der Bundesregierung sind solch speziellen Regelungen üblich. Im Wirtschaftsministerium etwa gibt es nach Darstellung einer Sprecherin keine so detaillierten Bestimmungen. In der Praxis bedeute die Vereinbarung aber, dass Mitarbeiter nur in Ausnahmen gestört werden dürften.

Im Innenministerium existiert nach Angaben eines Sprechers eine derartige Regelung nicht. Andere Ressorts äußerten sich dazu nicht. Das Krisenzentrum des Auswärtigen Amtes ist rund um die Uhr erreichbar. Im Kanzleramt besteht laut Regierungssprecher Steffen Seibert keine allgemeine Verpflichtung, ständig erreichbar zu sein – mit Ausnahme der Rufbereitschaft.

(dpa)
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