Hilfe für Risikogruppe Apotheker bereit für FFP2-Maskenverteilung

Berlin/Düsseldorf · Wer zur Risikogruppe gehört, soll für die Wintermonate 15 verbesserte Masken bekommen können. Das Ministerium bereitet dafür die Gesetzesgrundlage vor. Am wahrscheinlichsten ist eine Verteilung über die Apotheken. Erfahrungen gibt es aus Bremen.

 ARCHIV - 28.01.2020, Bayern, Kaufbeuren: ILLUSTRATION - Ein Apotheker hält in einer Apotheke eine FFP2 Atemschutzmaske. (zu dpa "Praxisärzte sehen Handlungsbedarf bei Schutzausrüstung") Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

ARCHIV - 28.01.2020, Bayern, Kaufbeuren: ILLUSTRATION - Ein Apotheker hält in einer Apotheke eine FFP2 Atemschutzmaske. (zu dpa "Praxisärzte sehen Handlungsbedarf bei Schutzausrüstung") Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Foto: dpa/Karl-Josef Hildenbrand

Einer der wenigen Ergebnisse der letzten Ministerpräsidentenkonferenz war die geplante Versorgung von älteren Bürgern mit FFP2-Masken. Nach den Plänen sollen zunächst über 65-Jährige und Menschen mit Vorerkrankungen pro Person insgesamt 15 höherwertige FFP2-Masken gegen „eine geringe Eigenbeteiligung“ bekommen. Das entspräche rechnerisch etwa einer Maske pro Winterwoche. Auf Landesebene hat Bremen bereits ein ähnliches Angebot gestartet. Dort kann jeder Bürger über 65 Jahre zehn FFP2-Schutzmasken im Monat erhalten.

Im Bundesgesundheitsministerium arbeite man derzeit unter Hochdruck an einer Rechtsverordnung, um den Beschluss umzusetzen, heißt es. Die Juristen feilen auf Grundlage des jüngst verabschiedeten Infektionsschutzgesetzes, damit möglichst Anfang Dezember damit begonnen werden kann, die FFP2-Masken zu verteilen. Die Kosten für die Abgabe übernimmt der Bund. Die Frage, wo das genau geschieht, ob es bei den 15 Masken bleibt, und wer genau die Empfänger sind – all das ist noch unklar.

Die Bundesvereinigung der Deutschen Apothekerverbände (ABDA) ist schon im Gespräch mit dem Ministerium. Aber genaue Regelungen im Detail müssten noch getroffen werden, heißt es auf Anfrage. Bei der kassenärztlichen Bundesvereinigung heißt es, dass grundsätzlich die Landesregierungen für die Verteilung von Schutzmaterialien im Pandemiefall verantwortlich seien. Die Kassenärztlichen Vereinigungen hätten allerdings während der ersten Phase der Pandemie Materialien für die Arztpraxen besorgt, damit überhaupt Masken, Kittel und ähnliches ausreichend vorhanden gewesen sei. Ein Sprecher der KV Nordrhein sagte, dass grundsätzlich auch die Arztpraxen Masken an ihre Patienten ausgeben könnten, allerdings werde gerade ein großer Aufwand getrieben, um möglicherweise infizierte Patienten von andere zu trennen. Insofern seien die Praxen keine geeigneten Anlaufstellen, zumal sie über keine Lagermöglichkeiten verfügten.

Die Hausärzte in Nordrhein sehen in der Maskenverteilung ein wichtiges Symbol. „Sie zeigt der Bevölkerung, dass ausschließlich die FFP2 einen adäquaten Schutz bringen“, sagte Verbandschef Oliver Funken. Die Verteilung müsse aber über die Behörden oder Apotheken erfolgen. „Arztpraxen sind keine Kolonialwarenläden.“

Die Ausgabe könnte – wie in Bremen bereits praktiziert – über die Apotheken erfolgen. „Selbstverständlich versorgt die Apotheke vor Ort die Menschen auch mit FFP2-Masken – unabhängig davon ob die Kosten durch Kundinnen und Kunden oder Dritte getragen werden“, sagte ein Sprecher der Apothkerkammer Nordrhein. „Im Interesse eines nachhaltigen Vorgehens darf die Abgabe von Gratis-Masken nicht zu einer Überforderung in der Apotheke vor Ort führen. Dass der Aufwand vergütet wird, wäre nur folgerichtig.“

Der gesundheitspolitische Sprecher der Grünen-Landtagsfraktion, Mehrdad Mostofizadeh, begrüßte die Verteilung von FFP2-Masken, wenn sie die Empfänger insbesondere auch in der häuslichen Pflege auch tatsächlich erreichen. „Wenn es aber wieder einmal nur auf dem Papier geschieht, weil die Masken nur in geringer Stückzahl zur Verfügung stehen, wäre es eine weitere Enttäuschung gerade der besonders betroffenen Gruppen“, warnte er. Ohnehin dürfe dies nicht zum symbolischen Akt verkommen. „Der effektive Schutz der vulnerablen Gruppen und die Sicherstellung deren Teilhabe erfordert ein Gesamtkonzept.“

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