Vor dem Appellationsgericht in Santiago de Chile Anklage und Haftbefehl gegen Pinochet werden überprüft

Santiago de Chile (dpa). Vor dem Appellationsgericht in Santiago de Chile hat am Dienstag die Überprüfung der Anklage gegen den früheren chilenischen Diktator Augusto Pinochet (85) wegen Anstiftung und Beihilfe zu Mord und Entführung politischer Gegner begonnen. Die Verteidiger des früheren Machthabers hatten Berufung gegen die Anklageerhebung vom 29. Januar und den Hausarrest eingelegt.

Der 85-Jährige sei nicht mehr verhandlungsfähig, lautet ihr wichtigstes Argument. Von einem Prozess wird in Chile jedoch nur dann abgesehen, wenn die geistigen Fähigkeiten eines Angeklagten erheblich vermindert sind.

Der zuständige Untersuchungsrichter Juan Guzman hatte Pinochet jedoch nach einem Verhör im Januar als "außerordentlich normal" bezeichnet. Pinochet, der sich unter Hausarrest auf seinem Landsitz Los Boldos befindet, sollte nicht vor Gericht auftreten.

Eine Entscheidung wurde wegen der laufenden Justizferien erst Ende des Monats oder Anfang März erwartet. Gegen das Urteil des Berufungsgerichtes kann der Oberste Gerichtshof angerufen werden.

Guzman will Pinochet wegen dessen Urheberschaft für 57 Morde und 18 Entführungen durch die "Karawane des Todes" vor Gericht bringen. Die Sondereinheit des Militärs hatte 1973 inhaftierte Gegner erschossen. Unterdessen tauchen immer neue belastende Dokumente auf, denen zufolge Pinochet von Folter und Mord unter seiner Herrschaft (1973-1990) in fast 100 Fällen gewusst hat. Er habe keine Ermittlungen angeordnet oder diese unterdrückt.

Die Eröffnung der Gerichtsverhandlung hatte Pinochets Verteidiger Pablo Rodriguez Grez eine Stunde Zeit, die Berufung zu begründen. Danach sollten sieben Klägeranwälte je eine halbe Stunde argumentieren. Bustos kündigte an, er werde eine Erweiterung der Anklage um die Punkte Bildung einer illegalen Vereinigung und illegale Bestattung beantragen.

(RPO Archiv)
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