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Bombenanschläge auf zwei US-Botschaften Anklage im Bin-Laden-Prozess setzt auf Kronzeugen

New York (dpa). Im Prozess um die verheerenden Bombenanschläge auf zwei US-Botschaften in Ostafrika will die amerikanische Bundesanwaltschaft mindestens einen Kronzeugen präsentieren. Dabei handele es sich um einen früheren Vertrauten des mutmaßlichen Terroristenführers Osama bin Laden, verlautete Montagabend (Ortszeit) in US-Justizkreisen.

Ob der Mann, der nur als "Zeuge CS-1" bezeichnet wurde, bereits am Dienstag aufgerufen wird, blieb zunächst unklar. Er soll früher selbst in Terrorakte verwickelt gewesen sein und über mehrere angeblich von Bin Laden organisierte Mordanschläge, darunter die Tötung von 18 US-Marinesoldaten 1993 in Somalia, Detailkenntnisse besitzen.

In dem bislang umfangreichsten Terrorismus-Prozess in der Geschichte der US-Justiz hatte die Staatsanwaltschaft am Montag angekündigt, sie werde beweisen, dass Bin Laden bereits seit Ende der 80-er Jahre eine "internationale Verschwörung" zur Ermordung von Amerikanern anführe. Der saudiarabische Multimillionär hält sich in Afghanistan versteckt, wo er den Schutz des Taliban-Regimes genießt.

Auf der Anklagebank des US-Bundesgerichtes in New York sitzen vier arabische Männer. Sie sollen von Bin Laden für die Organsierung und Durchführung der Sprengstoffanschläge auf die US-Vertretungen in Kenia und Tansania im August 1998 eingesetzt worden sein. Dabei waren 224 Menschen getötet worden, unter ihnen 12 Amerikaner.

Die Verteidiger räumten in ihren Eröffnungsplädoyers zwar teilweise eine Mitschuld ihrer Mandaten ein. Sie stellten sie aber als kleine Lichter dar, denen die Tragweite ihrer Handlungen nicht klar gewesen sei. "Die Geschworenen werden erkennen, wie fragwürdig es ist, die Todesstrafe gegen die am wenigsten wichtigen Figuren in dieser Verschwörung zu verlangen", erklärte Anwalt David A. Ruhnke.

Er vertritt einen der zwei Angeklagten, denen vorgeworfen wird, die jeweiligen Bombenfahrzeuge vor die US-Botschaften in Nairobi und Daressalam gebracht zu haben. Den beiden anderen Angeklagten droht lebenslange Haft, falls die Geschworenen sie für schuldig erklären. Sie sollen organisatorische sowie materielle Beihilfe geleistet haben. Der Prozess soll bis Endes Jahres dauern. Insgesamt könnten mehr als 100 Zeugen aus sechs verschiedenen Ländern aufgerufen werden.

(RPO Archiv)
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