Handys in der Schule Wenn das Smartphone zur Plage wird

Meinung · In der NRW-Stadt Hemer verständigten sich Lehrkräfte, Eltern und Schüler auf einen Ausschluss von Handys im Unterricht und im Schulhof. Ein gelungenes Experiment. Aber auch ein Vorbild für andere Schulen?

 Eine Schülerin hält im Unterricht ein Handy in den Händen, fotografiert in einer Berliner Schule. In der Stadt Hemer sammeln Lehrer die Smartphones vor dem Unterricht ein.

Eine Schülerin hält im Unterricht ein Handy in den Händen, fotografiert in einer Berliner Schule. In der Stadt Hemer sammeln Lehrer die Smartphones vor dem Unterricht ein.

Foto: dpa/Jens Kalaene

Gewaltvideos, Filme über Lehrer, laute Musik: Die Zustände an der Hans-Prinzhorn-Realschule im sauerländischen Hemer waren so unhaltbar, dass sich die Schule entschloss, Handys vor dem Unterricht einzusammeln und erst nach Schulschluss wieder herauszugeben. Lehrer, Schüler und Eltern waren einverstanden. Nach Auskunft der Betroffenen bewirkte die harsche Maßnahme ein kleines Wunder: Die Schülerinnen und Schüler waren viel aufmerksamer im Unterricht, heimliche Filmaufnahmen von Lehrern unterblieben, ebenso wie Prügelvideos auf dem Schulhof, um Klicks zu erzielen. Und das Schöne daran: Rund 90 Prozent der Kinder und Jugendlichen machten mit, obwohl es keinen ausdrücklichen Zwang gab.

Was in Hemer offensichtlich so gut klappte, könnte auch Vorbild für andere Schulen sein. Denn überall beklagen sich Lehrerinnen und Lehrer über Störungen im Unterricht, die von Handys oder Smartphones herrühren. Da sinken Hemmschwellen, Jugendliche überbieten sich gegenseitig mit Gewalt- und Sexvideos – oft auf Kosten von Schwächeren.

Wenn das Smartphone zur Plage, oder schlimmer noch, gar zur Waffe wird, müssen die Schulen einschreiten. Ein allgemeines Handyverbot in der Schule lässt sich rechtlich zwar nicht durchsetzen. Aber die Gerichte bestätigen inzwischen das Einsammeln von Smartphones oder die gelegentliche Verbannung von Handys aus Unterricht oder Schulhof. Es gibt keine speziellen Smartphone-Vorschriften im NRW-Schulgesetz – leider. Aber die Schülerinnen und Schüler sind zur Mitarbeit verpflichtet. Wenn das durch Handys oder Smartphones verhindert wird, dürfen die Lehrkräfte zu drastischen Maßnahmen greifen und solche digitalen Geräte vorübergehend einziehen. Auch die Schulordnung kann gut begründet einschlägige Verbote aussprechen.

Man wünscht den Schulen und ihren Verantwortlichen mehr Mut, solche Möglichkeiten zu ergreifen. Am besten ist es, wenn Lehrer, Eltern und Schüler an einem Strang ziehen und sich auf Regeln verständigen – wie im Fall Hemer. Wenn das nicht funktioniert, hilft am Ende auch einfach Zwang. So mancher Schock für die Missetäter und ihre Unterstützer kann da heilsam sein.

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