Ärztetag ächtet die Beihilfe zur Selbsttötung

Kiel (RP). Ärzte in Deutschland müssen künftig mit berufsrechtlichen Konsequenzen rechnen, wenn sie Patienten bei der Selbsttötung helfen. Der Deutsche Ärztetag in Kiel verabschiedete mit großer Mehrheit eine Neufassung der ärztlichen Berufsordnung, in der es heißt: "Ärzte haben Sterbenden unter Wahrung ihrer Würde und unter Achtung ihres Willens beizustehen.

Es ist ihnen verboten, Patienten auf deren Verlangen zu töten. Sie dürfen keine Hilfe zur Selbsttötung leisten." Der Ärztetag sprach sich zudem für die begrenzte Zulassung von Gentests an Embryonen aus. Die Präimplantationsdiagnostik (PID) solle allenfalls Paaren angeboten werden dürfen, für deren Nachkommen ein hohes Risiko einer familiär bekannten und schwerwiegenden genetischen Erkrankung bestehe.

(RP)
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