Anwälte bestreiten Tötungsabsicht Adriano-Prozess: Auch Verteidiger fordern hohe Haftstrafe

Halle (dpa). Im Prozess um den gewaltsamen Tod des 39-jährigen Mosambikaners Alberto Adriano hat auch die Verteidigung hohe Haftstrafen für die drei angeklagten Skinheads gefordert. Anders als die Bundesanwaltschaft wertete sie die Tat aber nicht als Mord.

Nach Angaben von Prozessbeteiligten beantragte die Anwältin des 24-jährigen Angeklagten aus Bad Liebenwerda (Brandenburg) am Freitag eine Verurteilung ihres Mandanten wegen Totschlags. Das Strafmaß wollte sie dem Gericht überlassen. Die Verteidiger der beiden mitangeklagten 16-jährigen Jugendlichen aus Wolfen (Landkreis Bitterfeld) plädierten vor dem Oberlandesgericht Naumburg auf eine Verurteilung wegen schwerer Körperverletzung mit Todesfolge. Sie forderten Jugendstrafen von sieben Jahren.

Die Bundesanwaltschaft hatte am Donnerstag für alle drei Angeklagten die bei Mord möglichen Höchststrafen gefordert. Der 24- jährige Neonazi soll lebenslang ins Gefängnis. Für die beiden 16- Jährigen forderte der Ankläger jeweils zehn Jahren Haft.

Die drei hatten gestanden, den Afrikaner an Pfingsten in einem Park in Dessau aus Ausländerhass überfallen und brutal misshandelt zu haben. Das Opfer starb drei Tage später im Krankenhaus. Nach Ansicht des Anklägers schlugen die Skinheads den Mosambikaner wegen dessen schwarzen Hautfarbe zusammen. Sie hätten ihn als Mensch gar nicht wahrgenommen. Im Gegensatz dazu werteten die Verteidiger die Tat nicht als vorsätzliche Tötung.

Nach Angaben von Prozess-Beteiligten hatten Gutachter die volle Schuldfähigkeit der drei Angeklagten bestätigt, obwohl diese bei der Tat unter Alkohol-Einfluss standen. Der Ankläger habe ebenfalls eine Strafmilderung abgelehnt. Es dürfe keinen Bonus für Skinheads geben.

Nach Angaben aus Verteidigerkreisen sagten die drei Angeklagten in ihrem Schlusswort, die Tat tue ihnen Leid. Zuvor hatten Prozessbeteiligte geschildert, die drei Skinheads hätten während der vier Verhandlungstage keine echte Reue gezeigt.

Das Urteil soll am kommenden Mittwoch gesprochen werden. Dazu wird die Öffentlichkeit wieder zugelassen. Die Verhandlung fand wegen der beiden jüngeren Angeklagten im Justizzentrum Halle hinter verschlossenen Türen statt.

(RPO Archiv)
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