100 Milliarden Euro zur Aufrüstung Union will Grundgesetzänderung für Bundeswehr-Geld nicht zustimmen

Berlin · Das Bundeskabinett hatte das Sondervermögen von 100 Milliarden Euro zuvor auf den Weg gebracht. Im Entwurf sei jedoch nicht eindeutig festgehalten, dass das Geld vollständig der Bundeswehr und ihrer Ausstattung zukäme, kritisiert die Union.

 Eine deutsche Bundeswehr-Soldatin steht zusammen mit ihrem Kameraden bei dem von der Bundeswehr angeführten Nato-Bataillon auf dem Militärstützpunkt in Rukla.

Eine deutsche Bundeswehr-Soldatin steht zusammen mit ihrem Kameraden bei dem von der Bundeswehr angeführten Nato-Bataillon auf dem Militärstützpunkt in Rukla.

Foto: dpa/Bernd von Jutrczenka

Als Reaktion auf den russischen Überfall auf die Ukraine hat das Bundeskabinett ein 100 Milliarden Euro umfassendes Sondervermögen zur Aufrüstung der Bundeswehr auf den Weg gebracht. Die Runde des Kanzlers mit den Ministerinnen und Ministern billigte den Gesetzentwurf am Mittwoch in Berlin ebenso wie die dafür notwendigen Änderungen im Bundeshaushalt.

Deutschland will künftig das in der Nato vereinbarte Ziel erreichen, dass pro Jahr mindestens zwei Prozent des Bruttoinlandsprodukts in die Verteidigung investiert werden. 2021 lag der Verteidigungsetat bei rund 47 Milliarden Euro. Laut Nato-Statistik entsprachen die Verteidigungsausgaben 1,5 Prozent der Wirtschaftsleistung. Ab sofort soll der Verteidigungsetat pro Jahr mehr als 50 Milliarden Euro umfassen.

Die Union im Bundestag lehnt die Grundgesetzänderung für die geplanten Bundeswehr-Milliarden in der vorgeschlagenen Version ab. „Der Ampel-Entwurf zur Einrichtung des Sondervermögens Bundeswehr im Grundgesetz ist für die Union so nicht zustimmungsfähig“, sagte Haushälter Mathias Middelberg am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur.

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Es müsse eindeutig sein, dass die 100 Milliarden Euro vollständig der Bundeswehr und ihrer Ausstattung zukämen. „Die vorgelegte Formulierung ‚zur Stärkung der Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit‘ lässt auch andere Verwendungen zu“, sagte Middelberg. „Wir geben keinen Persilschein für 100 Milliarden Euro Mehrausgaben, ohne dass die Mittelverwendung klar bestimmt ist.“

Außerdem müsse die Unionsfraktion auch bei der konkreten Mittelverwendung eingebunden werden. Denkbar sei etwa ein Begleitgremium zur Verwendung des Sondervermögens, das mit qualifizierter Mehrheit entscheide. Das Bundeskabinett hatte das Sondervermögen zuvor auf den Weg gebracht. Für die Grundgesetzänderung braucht die Ampelkoalition im Bundestag allerdings eine Zwei-Drittel-Mehrheit und damit auch Stimmen aus der Opposition.

(dpa/epd/cwe)
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