Bundesgerichtshof bestätigt Urteile Wittener Satanisten müssen in die Psychatrie

Bochum (rpo). Der Prozess gegen ein Satanisten-Pärchen, das im Sommer 2001 einen Mann auf bestialische Weise getötet hatte, wird nicht neu aufgerollt. Die Urteile sind damit rechtskräftig.

Die Eheleute Daniel und Manuela Ruda aus Witten hatten zugegeben, am 6. Juli 2001 den 33-Jährigen mit 66 Messerstichen, Machetenhieben und Hammerschlägen getötet zu haben. Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe wies die Revision der Anwälte als unbegründet zurück. Das Bochumer Landgericht bestätigte am Freitag entsprechende Zeitungsberichte.

Die Angeklagten waren am 31. Januar 2002 wegen Mordes im Zustand verminderter Schuldfähigkeit zu 15 beziehungsweise 13 Jahren Haft verurteilt worden. Außerdem wurden sie auf unbestimmte Zeit in die Psychiatrie eingewiesen. Den Befehl für ihre Tat wollen sie eigenen Angaben zufolge vom Teufel erhalten haben.

Die Anwälte der Wittener hatten das Urteil beim Bundesgerichtshof auf Rechtsfehler überprüfen lassen. Sie waren nicht damit einverstanden, dass die Bochumer Schwurrichter neben dem Mordmerkmal der Heimtücke auch auf Mord aus niederen Beweggründen erkannt hatten. Eine Reduzierung auf ein Mordmerkmal hätte eine kürzere Haftzeit nach Abschluss der Therapie bedeuten können.

Bis zur Entscheidung der Karlsruher Bundesrichter saßen Daniel und Manuela Ruda weiter in Untersuchungshaft. Nun werden sie in die geschlossene Psychiatrie überwiesen. Weitere Rechtsmittel gegen das Bochumer Urteil sind nicht mehr möglich.

Die beiden Satanisten hatten Anfang des Jahres in einem spektakulären Prozess erklärt, dass sie dem Teufel eine Seele opfern wollten. Sie hatten ihr 33-jähriges Opfer unter einem Vorwand in ihre Wittener Wohnung gelockt und dort getötet. Nach dem Verbrechen waren die Eheleute sechs Tage lang auf der Flucht. Am 12. Juli wurden sie in der Nähe von Jena (Thüringen) festgenommen. Die schrecklich zugerichtete Leiche hatten sie neben einem Sarg in ihrer Wohnung zurückgelassen. An der Wand entdeckten Polizisten später eine Todesliste mit 15 Namen.

(RPO Archiv)
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