Freiburg Trotz Plagiats bleiben Pension und Titel erhalten

Freiburg · Ein Freiburger Wissenschaftler darf seinen Professoren-Titel und seine damit verbundene Pension behalten, obwohl er nach Überzeugung der Universität in seiner Habilitation betrogen hat. Das entschied der Hochschulrektor. Zur Begründung hieß es, es liege kein schweres Dienstvergehen vor. Zudem habe der Wissenschaftler seine Dienstpflichten an der Universität fast ein Jahrzehnt lang ohne Fehl und Tadel erfüllt.

Dem Sportmediziner war im November 2013 seine Habilitation, die als wichtige Voraussetzung für eine Berufung als Professor gilt, aberkannt worden. Laut Universität war sie teilweise wortwörtlich identisch mit sieben von ihm betreuten Doktorarbeiten - ohne dass dies in Zitaten deutlich gemacht worden sei. Dies bestreitet der Professor laut seinen Anwälten. Eine Überprüfung des Verfahrens der Aberkennung seiner Habilitation wolle er aber nicht. Der Mann war 2011 auf eigenen Wunsch beurlaubt worden und ist inzwischen im Ruhestand.

(dpa)
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