Darmstadt Raucher-Lungenkrebs ist keine Berufskrankheit

Darmstadt · Wer starker Raucher ist, kann seine Lungenkrebserkrankung nicht mit einer beruflichen Schadstoffbelastung begründen. Anspruch auf Anerkennung als Berufskrankheit durch die Berufsgenossenschaft hat er daher nicht.

Das entschied das Hessische Landessozialgericht (AZ: L 9 U 30/12 ZVW), wie die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt.

(DPA-TMN)
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