Darmstadt Raucher-Lungenkrebs ist keine Berufskrankheit
Darmstadt · Wer starker Raucher ist, kann seine Lungenkrebserkrankung nicht mit einer beruflichen Schadstoffbelastung begründen. Anspruch auf Anerkennung als Berufskrankheit durch die Berufsgenossenschaft hat er daher nicht.
04.01.2014
, 09:20 Uhr
Das entschied das Hessische Landessozialgericht (AZ: L 9 U 30/12 ZVW), wie die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt.