Vogelgrippe Nicht alle Vögel unter Dach und Fach

Berlin (rpo). Trotz der bundesweit verordneten Stallpflicht für Zuchtgeflügel sind noch nicht alle Tiere ordnungsgemäß untergebracht. Die Kontrolle der Bestände sei aber dennoch gewährleistet, sagte ein Sprecher des Bundeslandwirtschaftsministeriums am Montag in Berlin. Die aktuellen Maßnahmen gegen die Vogelgrippe seien jetzt um die Forderung nach einem EU-weiten Importverbot für Wildvögel erweitert worden. Ein solcher Schritt soll beim Agrarrat in Brüssel erörtert werden, der am Montag begann.

 In einigen Regionen bestehen Ausnahmegenehmigungen von der Stallpflicht.

In einigen Regionen bestehen Ausnahmegenehmigungen von der Stallpflicht.

Foto: ddp, ddp

Berlin (rpo). Trotz der bundesweit verordneten Stallpflicht für Zuchtgeflügel sind noch nicht alle Tiere ordnungsgemäß untergebracht. Die Kontrolle der Bestände sei aber dennoch gewährleistet, sagte ein Sprecher des Bundeslandwirtschaftsministeriums am Montag in Berlin.

Die aktuellen Maßnahmen gegen die Vogelgrippe seien jetzt um die Forderung nach einem EU-weiten Importverbot für Wildvögel erweitert worden. Ein solcher Schritt soll beim Agrarrat in Brüssel erörtert werden, der am Montag begann.

Zur Situation in Deutschland sagte Ministeriumssprecherin Tanja Thiele, es gebe Ausnahmegenehmigungen von der Stallpflicht. Wo es nicht möglich gewesen sei, alle Vögel in Ställen unterzubringen, seien die Bestände abgesichert worden, so dass die Übertragung von Viren durch Wildvögel nicht möglich sei. Sie würden in kleineren Gruppen mit abgegrenzten Futterplätzen gehalten. Ferner sei die tierärztliche Kontrolle wesentlich intensiviert worden. Auch das Wildvogelmonitoring sei ausgeweitet worden.

Außer den in Osteuropa und der Türkei registrierten Fällen des gefährlichen Erregers H5N1 sei noch keine weitere Erkrankung bestätigt, sagte Thiele. Ein Fall in Schweden sei nicht hochpathogen, sondern eine Erkrankung, die "überhaupt nichts Außergewöhnliches" sei und "in Wildvogelbeständen sehr, sehr häufig" vorkomme. Damit könnten die Vögel ohne weiteres leben.

Sollte sich bei dem importierten Papagei, der in britischer Quarantäne verendete, der Virus als Todesursache herausstellen, könne noch nicht von einem Ausbrechen der Krankheit in Großbritannien gesprochen werden, weil "der Papagei britisches Territorium sozusagen nie betreten" habe, meinte die Sprecherin.

(ap)
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