Embryonenschutzgesetz Fortpflanzungsmediziner für Lockerung

Freiburg (RPO). Jährlich fahren nach Medienberichten rund 1000 deutsche Frauen ins Ausland, um sich künstlich befruchten zu lassen. Deutsche Fortpflanzungsmediziner fordern aus diesem Grund nun eine Liberalisierung des Embryonenschutzgesetzes.

 Die Kosten für das Einfrieren von Sperma müssen Krankenkassen nach einem aktuellen Urteil nicht tragen.

Die Kosten für das Einfrieren von Sperma müssen Krankenkassen nach einem aktuellen Urteil nicht tragen.

Foto: AP

In ärztlich begründeten Einzelfällen müsste auch die in Deutschland bislang verbotene Eizellenspende erlaubt werden, sagte der Pressesprecher des Dachverbandes Reproduktionsbiologie und -medizin (DVR), Franz Geisthövel, am Freitag in Freiburg. Das Embryonenschutzgesetz untersagt außer der Eizellenspende auch die planmäßige Vorratshaltung von Embryonen. Durch die strengen Bestimmungen soll unter anderem die Forschung an überzähligen Embryonen verhindert werden. Eine Liberalisierung wird von den Kirchen strikt abgelehnt.

Geisthövel verwies auf den vom DVR entwickelten "Deutschen Mittelweg". Darin werde ausdrücklich das Verbot der Embryonenforschung bekräftigt. Es sollten jedoch im Einzelfall mehr als drei Eizellen, die sich auf dem Weg der Befruchtung befinden, weiter kultiviert werden, um zwei entwicklungsfähige Embryonen zu erhalten. Entwickeln sich entgegen der Voraussage mehr als zwei Embryonen, könne der überzählige Embryo tiefgefroren werden.

Ziel der vorgeschlagenen Maßnahme sei es, die Schwangerschaftsrate bei Kinderwunschpaaren mit ungünstiger Prognose zu heben sowie die risikoreiche Drillingsschwangerschaft gänzlich zu verhindern. Dies sei "ein höchst ethischer Anspruch, und eine Änderung des Embryonenschutzgesetzes wäre hierfür nicht nötig", so Geisthövel.

(afp)
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