Baden-Württemberg Erster Musterprozess gegen Studiengebühren
Freiburg (RPO). Am Mittwoch beginnt vor dem Freiburger Verwaltungsgericht der Prozess um die erste Musterklage gegen Studiengebühren in Baden-Württemberg. Eine 37-jährige Pädagogikstudentin tritt als Anklägerin auf.
Das Gericht könnte seine Entscheidung bereits nach der mündlichen Verhandlung verkünden. Die Landesregierung hatte zum Sommersemester allgemeine Studiengebühren von 500 Euro je Semester eingeführt. Dagegen klagen allein in Freiburg 550 und landesweit über 2.700 Studenten.
Das Musterverfahren führt die alleinerziehende 37-Jährige, die Realschullehrerin werden möchte. Sie musste nach eigener Darstellung ein Darlehen aufnehmen, was ihr Studium um rund 4.500 Euro verteuerte. Damit sei der Gleichheitsgrundsatz und das Recht auf freie Berufswahl verletzt. Die gelernte Grafikerin arbeitet zudem vormittags stundenweise in einem Medienzentrum, um ihr Studium und ihre beiden Kinder finanzieren zu können.