Düsseldorf Down-Syndrom: Bluttest für Schwangere

Düsseldorf · Gerade schwangere Frauen über 30 bewegt dieses Thema: Die Frage, ob das ungeborene Kind am Down-Syndrom leiden könnte. Denn der Gen-Defekt tritt bei den Kindern von Spätgebärenden deutlich häufiger auf. Eine Biotechnologie-Firma aus Konstanz will ab Sommer einen Test anbieten, für den nur noch eine Blutprobe der Frau nötig ist.

Bisher müssen sich Schwangere auf eine Fruchtwasseruntersuchung einlassen – diese ist aber mit dem, wenn auch geringen, Risiko einer Frühgeburt verbunden. Der neue Test wird voraussichtlich im zweiten Quartal 2012 verfügbar sein, berichtet das Unternehmen LifeCodexx auf seiner Internetseite.

Der Gen-Test nutzt das Phänomen, dass im Blut der Frau auch Bruchstücke der DNA des Kindes zu finden sind. Im Jahr 2008 konnten Forscher erstmals nachweisen, dass die technischen Analyseverfahren inzwischen so gut sind, dass sie die Erbinformationen des Kindes und der Mutter zuverlässig unterscheiden können. Seitdem sehen nicht nur Pharma-Forscher in der genetischen Blutdiagnostik einen riesigen Markt, eine Revolution der ganzen Branche.

Der Test zum Down-Syndrom wird in Deutschland vorsichtig eingeführt und nur in Zusammenarbeit mit voraussichtlich sieben Pränatal-Praxen verfügbar sein. Die Kosten, die auf 1000 Euro geschätzt werden, tragen die Patientinnen – der Bluttest ist eine sogenannte freiwillige Zusatzleistung (Igel). Erst nach ein paar Jahren werden die Krankenkassen prüfen, ob sie die Kosten übernehmen – bis dahin muss der Test Alltagstauglichkeit beweisen.

Der Protest bleibt nicht aus: Der Behindertenbeauftragte des Bundes, Hubert Hüppe, hat den Test als "Rasterfahndung mit dem einzigen Ziel" bezeichnet, "Menschen mit Behinderung auszusortieren". Das Besondere: Der Bluttest ist früher möglich als die bisherige Fruchtwasser-Untersuchung. Dadurch könnte eine Abtreibung noch wahrscheinlicher werden.

In den USA treibt das Geschäft mit der Gendiagnostik im Schwangerenblut bereits bedenkliche Blüten. Einige Firmen bieten via Internet die Geschlechtsbestimmung des Fötus an – und das bereits in der zehnten Schwangerschaftswoche mit einer Sicherheit von 95 Prozent. Bei uns werden solche Tests verboten – und werden auch kaum nachgefragt. In Indien, China und anderen asiatischen Ländern ist das anders: Falls ein Geschlecht weniger erwünscht ist, kann der Gentest Anstoß für eine Abtreibung geben.

(RP)
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