Persönlich Joseph Ratzinger Die Studentenrevolte - sein traumatisches Erlebnis

Die Revolte an der Uni Tübingen wandelten den Konzilstheologen.

Für dieses Jahr kann man die Geschichte des einen nicht ohne die Geschichte des anderen erzählen. Weil die Lebenswege von Joseph Ratzinger und Hans Küng 1968 eine entscheidende Wendung und vor allem entgegengesetzte Richtung nahmen. Als theologische Jungstars galten beide. Ratzinger und Küng waren einflussreiche Berater beim Zweiten Vatikanischen Konzil gewesen und hatten sich einen Namen gemacht. Und als Küng seinen Kollegen Ratzinger aus Münster weg- und zur Uni Tübingen hinlockte, schien das Glück der Fakultät vollkommen zu sein.

Tübingen sonnte sich im Glanz der beiden großen Theologen, auch wenn sie unterschiedlicher kaum sein konnten: Küng gab sich weltmännisch, umtriebig, war im Schwabenstädtchen mit seinem Cabrio unterwegs, Ratzinger radelte unscheinbar zur Uni. Dementsprechend unterschiedlich empfanden sie die Studenrevolte: Für Küng waren die Proteste Motivation und Antrieb, für Ratzinger indes ein Trauma. In seinen Erinnerungen wird das Entsetzen Ratzingers über die wilden Umtriebe deutlich. Er habe damals "das grausame Antlitz dieser atheistischen Frömmigkeit gesehen, den Psycho-Terror, die Hemmungslosigkeit, mit der man jede moralische Überlegung als bürgerlichen Rest preisgeben konnte, wo es um das ideologische Ziel ging", schreibt er.

Auch an der katholischen Fakultät herrschte revolutionärer Geist, dem Joseph Ratzinger mit seinem behutsamen Auftreten, seiner Scheu vor Konflikten und leisen Stimme nichts entgegenzusetzen hatte. Was ihm blieb, war die Flucht ins beschauliche Regensburg. Die Tübinger Erfahrungen wirkten nach und machten aus dem Konzilstheologen einen strengen Bewahrer - später als Präfekt der Glaubenskongregation und noch später als Papst Benedikt XVI. Die Wege der beiden Theologen sollten sich noch einmal kreuzen - als Hans Küng 1979 die kirchliche Lehrbefugnis entzogen wurde.

Joseph Ratzinger, zu dieser Zeit Erzbischof von München, hieß diese Entscheidung gut. Lothar Schröder

(RP)
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