Kolumne Dozentenleben Landarzt – ohne Netz und doppelten Boden

Wer auch ohne Einser-Abitur Medizin studieren möchte, für den kann das Angebot, sich als Landarzt zu verpflichten verlockend sein. Doch Vorsicht ist geboten. Wer sich mehrfach bewirbt, kann auch mehrfach verpflichtet werden.

 Karin Wilcke ist selbstständige Studienberaterin und Dozentin an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf.

Karin Wilcke ist selbstständige Studienberaterin und Dozentin an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf.

Foto: Schaller,Bernd (bs)/Schaller, Bernd (bs)

Traumstudium Medizin? So sind die Werbeanzeigen für die Medizinstudiengänge in der sogenannten Landarztquote überschrieben. Man suche engagierte Menschen, Abi-Note und Wartezeit spielten bei der Vergabe der Studienplätze keine Rolle, heißt es. Ist das jetzt endlich die Chance für alle, die kein Abi mit 1,0 vorweisen können? Und die das Landleben ohnehin ganz attraktiv finden?

Doch der gute Wille allein, dermaleinst zehn Jahre auf dem Land zu praktizieren, reicht leider doch nicht. Einen sehr gut bestandenen Medizinertest (TMS) und eine Ausbildung in einem Gesundheitsberuf sollten Sie schon mitbringen, um überhaupt in dem Auswahlverfahren ein paar Pluspunkte zu sammeln. Und bevor Sie ins Rennen gehen, unterschreiben Sie, dass Sie – wenn Sie einen Studienplatz bekommen – nach dem Examen für zehn Jahre in dem Bundesland, in dem Sie studiert haben, in einer Landarztpraxis arbeiten werden. Das finden Sie toll und bewerben sich in allen Bundesländern, die das Modell anbieten? Lieber nicht, denn jetzt kommt der Pferdefuß: Der Vertrag gilt auch, wenn man in einem weiteren Bundesland einen Studienplatz bekommt, was nicht so ganz unwahrscheinlich ist, wenn man zu den guten Bewerbern gehört.

Bekommen Sie also mehrere Studienplätze, von denen Sie ja nur einen annehmen können, so sind Sie trotzdem verpflichtet, die zehn Jahre überall dort abzuleisten, wo Sie sich beworben haben und mit der Bewerbung diese Verpflichtung eingegangen sind. Sollten Sie den Vertrag nicht erfüllen, so steht es in den Unterlagen, werden die vereinbarten Vertragsstrafen fällig. Das heißt im Klartext: Wenn Sie sich in mehreren Bundesländern für die Landarztquote bewerben und die Verpflichtung unterschreiben, so ist dieser Vertrag gültig, auch wenn Sie aufgrund Ihrer guten Abi-Note oder Ihrer Wartezeit einen Studienplatz bekommen. Freikaufen kann man sich natürlich auch, mit 250.000 Euro. Ich finde, dass dieser Vertrag unbedingt mit Ihrem Blut unterschrieben werden sollte.

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