Tipps Jung, Student, auf Wohnungssuche

Makler, Miethöhe, WGs – Neu-Akademikern bereitet die Suche nach einer günstigen Bleibe in Uni-Nähe oft ungeahnte Schwierigkeiten. Ein paar Tipps, die weiterhelfen können.

Tipps: Jung, Student, auf Wohnungssuche
Foto: Jens Schierenbeck/dpa/gms

Makler, Miethöhe, WGs — Neu-Akademikern bereitet die Suche nach einer günstigen Bleibe in Uni-Nähe oft ungeahnte Schwierigkeiten. Ein paar Tipps, die weiterhelfen können.

Zwei Mal im Jahr gibt es in Universitätsstädten auf dem Wohnungsmarkt ein kleines Beben. Wenn nämlich im April und Oktober das neue Semester beginnt und der fertige Jahrgang seine Mini-Palais für die folgende Generation räumt, setzt auch bei Vermietern regelmäßig rege Geschäftstätigkeit ein. Wenn der akademische Nachwuchs aus dem Hotel Mama auszieht und auf der Suche nach der ersten Bleibe ist, sollte er einiges beachten.

Die Suche

Aus Kostengründen sollten maklerfreie Angebote bevorzugt werden. Sonst muss der Mieter zahlen. Die Mietpreisbremse, die das ändert, gilt erst ab 2015. Autofahrer sollten auf eine gute Verkehrsanbindung achten, Bus- und Bahnfahrer auf die Nähe zur nächsten Haltestelle. Außerdem zählt: Was ist wichtiger - die Nähe zur Uni-Bibliothek oder zum Kneipenviertel?

Der Termin

Hat man eine Einladung von einem Vermieter erhalten, gilt höchste Aufmerksamkeit. "Wie ein Vermieter mit dem Haus umgeht, sieht man schon von außen und im Hausflur", sagt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund. Wenn die Begehung um 11 Uhr vormittags stattfindet, sollte man auch noch einmal abends vorbeischauen und sich Aktivitäten in der Nachbarschaft anschauen. Die Kneipe gegenüber wird eben erst abends laut. Gleiches gilt für eine Begehung am Wochenende. Dann sollte man vor Vertragsabschluss auch in der Woche noch einmal herkommen, wenn die Hauptverkehrsstraße richtig brummt. Den besten ersten Eindruck gibt's immer bei Tageslicht.

Die Besichtigung

Neben dem Eindruck, den die Wohnung hinterlässt, sollte man prüfen: Sind die Installationen richtig? Wer einen Elektroherd hat, kann mit einem Gasanschluss zum Beispiel nichts anfangen. Frisch renovierte Räume sind schön, übertünchen aber Mängel. "Einfach mal die Hand an die Wand legen und fühlen, ob sie feucht ist", rät Ropertz.

Die Miethöhe

Oft schlagen Vermieter bei Neuvermietungen im Vergleich zum Vorgänger etwas drauf. Das ist auch in Ordnung, aber nicht im Übermaß. Will man die geforderte Miete richtig einschätzen, sollte man sich den aktuellen Mietspiegel besorgen. Zehn bis 15 Prozent Aufschlag sind in Ordnung, je nach Stadtteil, meint Ropertz. Die Mietpreisbremse deckelt dies ab 2015 auf zehn Prozent über der ortsüblichen Miete. "Wenn einem der Preis zu hoch erscheint, könnten auch die eigenen Vorstellungen falsch sein." Für Studenten ist folgende Rechnung hilfreich: Die Miete (mitsamt aller Nebenkosten) sollte höchstens ein Drittel der gesamten Monatseinnahmen betragen.

Der Vertrag

Sind sich beide Partner einig, sollte sich der Mieter trotzdem ein bis zwei Tage Zeit nehmen, den Vertrag zu studieren. Wenn darin Klauseln stehen, die eigentlich unwirksam sind, können die sogar drin bleiben, sagt Ropertz: "Wenn sie unwirksam sind, dann sind sie auch unwirksam, wenn der Vertrag unterschrieben ist." Wichtiger sind erst mal versteckte Kostenfallen. Erstens: Ist eine Staffelmiete mit automatischer Erhöhung vorgesehen (zum Beispiel mit der Inflationsrate)?

Zweitens: Sollte eine Modernisierung des Hauses schon angekündigt sein, darf der Vermieter elf Prozent der Modernisierungskosten auf die Jahresmiete umschlagen (ab 2015: zehn Prozent). Achtung: Die Miete bleibt auch dann hoch, wenn die Modernisierung bezahlt ist. Und drittens: In manchen Mietverträgen ist noch eine Laufzeit festgehalten. Es gibt zwar keine Befristung mehr, wohl aber Mindestmietdauern. "Wenn drinsteht, dass ich erst nach vier Jahren kündigen kann, dann kommt man da auch nicht heraus", sagt Ropertz. Auch nicht, wenn man rasch mit dem Studium fertig ist.

Was mit einer WG?

Oft die günstigste und unterhaltsamste Alternative. Dabei sollte im Mietvertrag vermerkt werden, dass an eine Wohngemeinschaft vermietet wurde. Dann können die Mitglieder problemlos ausgetauscht werden. Dazu gibt es diese Möglichkeiten: Ein Bewohner ist der Hauptmieter und schließt mit den anderen Mitgliedern Untermietverträge, hat dann aber sämtliche Pflichten gegenüber dem Vermieter. Er kann aber auch die Wohnung kündigen ohne Zustimmung der Mitbewohner. Oder aber jeder Mieter schließt einzeln einen Vertrag mit dem Vermieter. Dann kann die WG aber nicht bestimmen, wer da einzieht. Der Vermieter castet gewissermaßen die WG-Bewohner.

(RP)
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