Düsseldorf Bundesverfassungsgericht prüft "Honig-Streit"
Düsseldorf · Im Streit um durch Gentechnik verunreinigten Honig wollen die Imker vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Sie reagieren damit auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig, das eine Klage eines bayrischen Imkers abgewiesen hat mit dem der Anbau von Gen-Pflanzen in der Nähe von Bienenstöcken unmöglich geworden wäre.
Seine Bienen hatten zwischen 2005 und 2008 auch Felder angeflogen, auf denen versuchsweise Gen-Mais angebaut wurde. So kamen die Pollen der Gen-Pflanzen in den Honig — der Imker konnte ihn nicht mehr verkaufen, weil diesen Pollen die Zulassung als Lebensmittel fehlte.
Die Leipziger Richter lehnten die Klage ab, weil ein "Feststellungsinteresse" nicht mehr gegeben sei. Salopp formuliert, fehlt die Wiederholungsgefahr: Weil alle Beteiligten glaubhaft versichern, dass dieser Gen-Mais zukünftig nicht mehr angebaut werde, bedürfe es keines Urteils. Peter Maske, Präsident des Deutschen Imkerbundes, will das nicht akzeptieren. "Die haben sich um eine Entscheidung gedrückt. Imker können nicht beliebig umziehen, nur weil ein Bauer gentechnisch veränderte Pflanzen anbauen will", erklärt er. Wenn die Richter nicht eingreifen würden, werde der Imker letztlich gezwungen, seinen Honig verunreinigen zu lassen.
Der Pollenanteil im Honig liegt bei unter einem Prozent. Im Honig selbst finden sich keine Spuren von Gentechnik. Ausgerechnet eine Pflanze, deren Blüten für Bienen nicht attraktiv sind, könnte die Zukunft der Imker beeinflussen. Maisblüten bilden kaum Nektar. Aber Mais gehört neben Soja und Raps zu den weltweit häufigsten Gen-Pflanzen. Die etwa 20 Tonnen Honig, die deutsche Imker jährlich produzieren, sind schon deshalb gentechnikfrei, weil auf deutschen Äckern keine Gen-Pflanzen mehr angebaut werden. Für die 80 Tonnen Importhonig gelten nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs seit 2011 strengere Regeln. Europäische Honigimporte stammen meist aus Südamerika. Dort wachsen zwar Gen-Pflanzen in großem Maße, aber die Imker suchen ihre Nischen, damit sie den europäischen Markt nicht verlieren.
Die Lebensmittelkontrolleure in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz wurden dennoch bei der Analyse des Honigs fündig. In 24 von 85 Proben fanden sie im Jahr 2012 Spuren von gentechnisch verändertem Soja. Der Honig darf aber dennoch verkauft werden, weil diese Gen-Soja-Pflanze für Europa zugelassen ist. Anders als in Südamerika wird sie bei uns aber nicht angebaut.