Welche Rechte haben Azubis?
Neue Aufgaben, neue Kollegen, neue Arbeitszeiten: Am Anfang der Lehre müssen sich Jugendliche einiges merken. Auch ein Überblick über rechtliche Fragen ist wichtig. Denn nicht immer ist alles, was der Arbeitgeber anordnet, auch erlaubt.
Probezeit Die Probezeit für Azubis dauert mindestens einen und höchstens vier Monate. In dieser Zeit können beide Seiten ohne Angabe von Gründen fristlos kündigen. Eine Verlängerung ist nur in Ausnahmefällen möglich, zum Beispiel, wenn der Azubi lange Zeit lang krank war.
Schwangerschaft Bei einer Schwangerschaft in der Probezeit gilt diese als bestanden.
Überstunden Von Azubis können Überstunden verlangt werden – gegen besondere Bezahlung oder einen Freizeitausgleich.
Arbeitszeiten Die Arbeitszeit muss im Ausbildungsvertrag geregelt sein. Minderjährige Lehrlinge dürfen nicht länger als acht Stunden täglich arbeiten und nicht mehr als 40 Stunden wöchentlich. Bei Lehrlingen über 18 Jahren kann die Arbeitszeit in Ausnahmefällen auf bis zu zehn Stunden verlängert werden.
Urlaub Unter 16-Jährige haben Anspruch auf 30 Werktage im Jahr, unter 17-Jährige auf 27 Werktage. Mit unter 18 Jahren erhält der Azubi mindestens 25 Werktage, Volljährige haben mindestens 24 Werktage Urlaub. Bei Hochzeit oder Tod naher Angehöriger gibt es Anrecht auf Sonderurlaub.