Berlin macht es vor Wartezeit auf den Master verkürzen

Berlin/Düsseldorf (RP). Die Bachelor- und Master-Abschlüsse an den deutschen Universitäten sollten eigentlich dazu führen, dass schneller studiert und nach 10 Semestern das Studium abgeschlossen werden kann. Doch in manchen Fächern ist dies auf Grund von Bewerbungsfristen für die Masterphase nicht so einfach:

Ist der gewünschte Masterstudiengang nämlich mit einem Numerus Clausus (NC) belegt, müssen sich die Studenten mit ihrem Bachelorzeugnis darum bewerben - und das im Sommersemester. In Berlin etwa bis zum 15. Juni,in NRW bis zum 15. Juli.

Das Problem: Auch wenn der Studierende im sechsten Semester seine BA-Prüfung macht, hat er bis zu diesen Fristen seine Abschlussarbeit noch nicht zurück und demnach auch kein Zeugnis. So muss er bis zur nächsten Frist warten, im schlimmsten Fall ein Jahr. Das NC-Verfahren mit seinen Fristen ist Sache des jeweiligen Bundeslandes.

In Berlin hat man deshalb ein Modell entwickelt, das bundesweit zum Vorbild werden könnte: "Wir werden dem Berliner Senat den Vorschlag machen, dass sich die Bachelorstudenten an der TU Berlin schon ein Semester, also ein halbes Jahr vor ihrem Abschluss mit einem vorläufigen Zeugnis auf die Masterstudiengänge bewerben können", sagt TU-Vizepräsident Jörg Steinbach.

Düsseldorf kommt Studenten entgegen

"Wir haben seit dem Jahr 2004 flächendeckend auf allen Masterstudiengängen NCs. Unser Vorschlag wirkt sich zu Gunsten der Studenten aus, und wir hoffen deshalb, dass er vom Senat angenommen wird." Da die Leistungen der BA-Studenten vom ersten Semester an bewertet würden, sei ein vorläufiges Zeugnis kein Problem.

Auch in NRW kennt man diese Schwierigkeiten. An der Uni Düsseldorf kommt man den Studenten deshalb ebenfalls entgegen: "Wir haben hier folgende Regelung getroffen: Hat ein Bachelorabsolvent alle Prüfungsleistungen erbracht, und es fehlt ihm nur noch die Bewertung der BA-Arbeit, kann er sich schon für die Masterphase bewerben", sagt Prorektorin Hildegard Hammer. "Da das jede Uni anders hält, sollten sich Studierende über die Bewerbungsmodalitäten für die Masterphase vorab bei den jeweiligen Fächern informieren."

An der Universität Duisburg-Essen und an der Ruhr-Universität Bochum haben sich wegen der Fristenregelung nur wenige Fächer überhaupt für einen NC in der Masterphase entschieden. "Nur in Psychologie, Gender-Studies und Medienwissenschaften gibt es auf Grund des extrem großen Andrangs NCs", sagt Ludger Lampen, Studienberater an der Ruhr-Uni Bochum.

Nachrückverfahren in Duisburg

In Duisburg ist es zur Zeit für die meisten Bachelor-Absolventen möglich, über ein Nachrückverfahren Ende September noch ohne Zeitverlust in dem gewünschten Masterstudiengang mit NC angenommen zu werden. "Einfach weil es zurzeit noch wenige Bewerber gibt. Das wird sich aber in Zukunft ändern, wenn Bachelor-Absolventen in größerer Zahl existieren, sagt Rainer Leisten, Prorektor für Studium und Lehre der Universität Duisburg-Essen.

Die NC-Fristen seien ein generell ungelöstes Problem, so Leisten. "Wir brauchen eine Neuregelung des NC-Verfahrens, um Fristen aufzuheben oder neu zu setzen.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort