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CDU-Länder Studiengebühren bei 500 Euro begrenzt

Quedlinburg (rpo). Einige der CDU-geführten Bundesländer planen bekanntlich die Einführung von Studiengebühren. Auf der Kultusministerkonferenz einigten sich die Unions-Länder jetzt auf eine verbindliche Obergrenze von 500 Euro pro Semester.

Das sagte KMK-Präsidentin Johanna Wanka am Freitag der Nachrichtenagentur AP. Beim Lehramtsstudium gibt es weiterhin keine allgemeines Konzept für Bachelor- und Masterstudiengänge.

Bei den Studiengebühren konnten sich die Kultusminister während ihrer 310. Plenarsitzung in Quedlinburg nicht auf eine bundesweit einheitliche Rahmenregelung einigen. Lediglich die CDU-Länder, die im Gegensatz zu den SPD-Ländern teilweise die Einführung von Studiengebühren angekündigt haben, trafen die verbindliche Absprache für eine Obergrenze.

Zudem arbeiteten sie ein Papier aus, das die Forderung an die Finanzminister enthält, bei der Einführung von Gebühren nicht die Landeszuschüsse für die Hochschulen zurückzufahren. Eine verbindliche Regelung ist laut Wanka in diesem Punkt aber nicht möglich. Das Bafög soll zunächst nicht abgeschafft werden, dafür sollen mehr Darlehen geschaffen werden.

Bei der Frage der zukünftigen Lehrerausbildung mit Bachelor (BA) und Master (MA) ist weiter unklar, ob nur der MA ein erster berufsqualifizierender Abschluss sein wird. Wanka erklärte, man habe aber Eckpunkte für die gegenseitige Anerkennung der Abschlüsse nach bisherigem Staatsexamensstudiengang und neuen BA- und MA-Modellen beschlossen.

In einigen wird die Lehrerausbildung auf BA und MA umgestellt, während andere Länder am Staatsexamen festhalten wollen. Künftig sollen nun BA- und MA-Abschlüsse in der Lehrerausbildung in allen Ländern anerkannt werden, wenn das Studium während der BA-Phase sowie der MA-Phase mindestens zwei Fachwissenschaften sowie Bildungswissenschaften integriert.

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW)sprach von einem "Wischiwaschi-Beschluss", der eine "Kapitulation vor dem Länderföderalismus" sei. Ein fehlendes gemeinsames KMK-Konzept und ein Veto-Recht der Länder beim Akkreditierungsverfahren neuer Studiengänge sorgten für Verunsicherung und schränkten die Mobilität ein.

(ap)
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