Sonderurlaub für Hochzeit

Arbeitnehmer haben Anspruch auf Sonderurlaub für ihre Hochzeit. Nach dem Gesetz stehe Beschäftigten eine bezahlte Freistellung zu, wenn sie heiraten, erklärt der Arbeitsrechtler Michael Eckert. Denn die Trauung lasse sich als "vorübergehende Verhinderung" nach dem Paragrafen 616 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ansehen.

Wie lange der Arbeitgeber Mitarbeiter für ihre Trauung freistellen muss, sei gesetzlich aber nicht genau geregelt. "So lange, wie sie dauert", erläuterte Eckert. Für eine anschließende Hochzeitsfeier stehe Mitarbeitern aber kein Sonderurlaub zu. "In der Praxis dürfte der Arbeitgeber aber einen Tag freigeben", so Eckert.

(RP)
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