Rechtliche Grundlage für Datenabgleich Schlechte Karten für Bafög-Betrüger

Berlin (rpo). Die Behörden sollen künftig Bafög-Betrügern leichter auf die Spur kommen. Der Bundestag verabschiedete dazu eine Änderung des Bafög-Gesetzes. So sollen die Ämter für Ausbildungsförderung durch automatisierten Datenabgleich mit den Finanzämtern verschwiegene Kapitaleinkünfte aus Vermögen entdecken. Wer sich die staatliche Ausbildungsförderung mit falschen Angaben erschlichen hat, dem geht es jetzt an den Kragen.

Einzelne Landesdatenschutzbeauftragte hatten Zweifel angemeldet, ob der Datenabgleich nach bisheriger Rechtslage zulässig war. Zugleich wurde im Gesetzestext klar gestellt, dass falsche oder unvollständige Angaben im Antragsformular für Bafög eine Ordnungswidrigkeit sind. Damit müssen ertappte Bafög-Betrüger nicht nur mit der Rückzahlung der gesamten zu Unrecht erhaltenen Förderung rechnen, sondern auch noch Bußgeld zahlen.

Darüber hinaus enthält die Novelle eine Reihe von Bestimmungen zur Vereinfachung und Entbürokratisierung des Bafög-Verfahrens. So werden die Förderungsausschüsse komplett abgeschafft. Sie mussten bislang bei Entscheidungen über einen Wechsel der Fachrichtung, Zweitausbildungen und Überschreiten der Altersgrenze beteiligt werden. Lehrlinge und während der ersten beiden Fachsemester auch Studierende müssen, wenn sie erstmals die Fachrichtung wechseln, dies nicht mehr besonders begründen. Bank- oder Staatsdarlehen können künftig vorzeitig zurückgezahlt und damit Zinsen gespart werden, ohne dass dies durch hohe Mindestsummen erschwert wird.

Rund 480.000 Studierende haben 2003 Bafög erhalten. Darüber hinaus erhielten fast 300.000 Schüler und für die Weiterbildung zum Meister rund 120.000 Gesellen diese staatliche Förderung. Staatsanwaltschaften und Gerichte sind derzeit mit einer Flut von Verfahren wegen Bafög-Betrügereien beschäftigt. Zuletzt war im August ein Fall aufgedeckt worden, bei dem sich rund 300 Studenten aus Oberfranken und der nördlichen Oberpfalz fast 2,3 Millionen Euro erschlichen hatten.

DGB schaltet Experten-Hotline

Eine BAföG-Hotline des DGB Nordrhein-Westfalen informiert Studienanfänger nächste Woche über finanzielle Zuschüsse des Staates zum Studium. Acht BAföG-Fachleute stehen am Dienstag und Mittwoch jeweils zwischen 10 und 20 Uhr unter der Rufnummer 0180 - 234 0000 für Fragen zur Verfügung, wie der DGB in Düsseldorf mitteilte. Der Anruf kostet 12 Cent. Ergänzend gibt es einen E-Mail-Service (bafoeg@dgb.de), der alle bis Mittwoch eingehenden Anfragen beantwortet.

"Zu Semesterbeginn sind die BAföG-Beratungsstellen häufig überlastet. Deshalb bieten wir ein zusätzliches Beratungsangebot an", sagte DGB-Bezirkschef Walter Haas. Er verwies zugleich auf soziale Ungleichheiten in der Ausbildung. Während 81 Prozent der Kinder aus sozial höheren Schichten einen Hochschulabschluss machten, sei dies nur bei 11 Prozent der Kinder aus sozial benachteiligten Elternhäusern der Fall. Daher sei es notwendig, Studenten möglichst umfassend über BAföG zu informieren.

(ap)
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