Heinrich-Heine-Universität Schein oder nicht Schein

Düsseldorf (RP). Studenten und Lehrende der Heine-Universität streiten über den Beteiligungsnachweis. Jeder Dozent kann den Schein nach eigenen Kriterien vergeben - oder ihn verweigern. Einige Studenten drohten mit rechtlichen Schritten. Jetzt wird die Prüfungsordnung geändert.

 Kerim Kortel und Professor Ralph Weiss mit dem Schein des Anstoßes.

Kerim Kortel und Professor Ralph Weiss mit dem Schein des Anstoßes.

Foto: RP, Bauer

An der Heine-Uni rumort es, räumt Joachim Koblitz ein. "Die Prüfungsordnung muss überdacht, passagenweise sogar geändert werden", sagt der Studiendekan der Philosophischen Fakultät. So wird die Anwesenheitspflicht für Vorlesungen abgeschafft. Wie man sich Wissen am besten aneignet, sollte jeder selbst entscheiden können, fanden die Studenten, und hatten mit dieser Ansicht Erfolg. Außerdem wollen sie einen Schein abschaffen, um den es an der Heine-Uni großen Ärger gibt: den Beteiligungsnachweis, der die aktive Teilnahme an einem Seminar belegt. "Dieser Schein ist von der Bologna-Reform nicht vorgesehen", sagt Kerim Kortel von der Fachschaft Sozialwissenschaften.

In den vergangenen Monaten häuften sich die Debatten zwischen Lehrenden und Studenten. Einige der Studierenden drohten mit rechtlichen Schritten, um den Beteiligungsnachweis zu bekommen, wenn Dozenten ihnen diesen verweigerten. Alle Studierenden der Philosophischen Fakultät mussten den Schein, kurz BN genannt, erwerben. Doch die Kriterien dafür waren völlig unklar: Reicht mündliche Mitarbeit, oder muss der Student ein Stundenprotokoll, einen Test oder ein Referat schreiben? Dies hielt jeder Dozent anders. Laut bisheriger Prüfungsordnung dürfen die Beteiligungsnachweise nicht benotet werden — "und er darf auch nicht aufgrund einer schlechten Leistung verweigert werden”, stellt Studiendekan Koblitz klar. Das war aber gang und gäbe — und damit rechtswidrig.

Gegen diese Praxis gingen die Studenten der Japanologie vor und wandten sich ans Bildungsministerium. "Der permanente Leistungsdruck war einfach zu hoch", sagt Japanologie-Student Ilja Levin. In den Sprachkursen seines Faches bekam den Beteiligungsnachweis nur, wer sechs bis neun Zwischentests erfolgreich absolvierte. Das Ministerium hat erlassen, dass die Bestehensgrenzen abgeschafft werden sollen — die Praxis sieht allerdings bisher dennoch anders aus.

Zweimal tagte der Rat der Philosophischen Fakultät der Heine-Universität in den Semesterferien. Jetzt sind die Institute beauftragt, sich eine Neuregelung für ihre Fachbereiche zu überlegen. Die Idee der Studenten, den Beteiligungsnachweis abzuschaffen, findet an der Heine-Uni Befürworter und Gegner. Professor Ralph Weiß vom Sozialwissenschaftlichen Institut hält nicht viel davon. Der Bachelor in Sozialwissenschaft gehöre beispielsweise zur Spitzengruppe in Deutschland. Weiß findet es falsch, die Zwischen-Nachweise abzuschaffen wieder alles an eine große Prüfung zu hängen wie früher im Magister. "Mit dem BN wollen wir frühzeitig Rückmeldung über den Leistungsstand geben."

Um die Qualität des Studiums zu sichern, sollte der Beteiligungsnachweis bei schlechter Leistung verweigert werden können, sagt Weiß — was unbequem sein könnte für die, die es bequem haben wollen. Kerim Kortel hält dagegen: "Den Studenten die Tendenz zur Faulheit vorzuwerfen, ist eine Unterstellung. Sie sind hier, weil sie sich für ihr Studium interessieren.”

(RP)
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