Ab 1. August mit Ausnahmen verbindlich Rechtschreibung: Reform light

Quedlinburg (rpo). Die neue Rechtschreibung tritt nach Beschluss der Kultusministerkonferenz (KMK) vom Freitag am 1. August verbindlich in Kraft - allerdings mit einigen Ausnahmen: In den Bereichen Getrennt- und Zusammenschreibung, Worttrennung und Interpunktion wird weiterhin die Übergangsregelung gelten.

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Foto: AP-Bilder

Die Kultusministerkonferenz (KMK) verabschiedete am Freitag in Quedlinburg die bereits im April getroffene Vereinbarung, in den besonders strittigen Bereichen in den Schulen weiterhin die bisherige Übergangspraxis anzuwenden, bis es eine endgültige Klärung gibt. Dies sagte KMK-Präsidentin Johanna Wanka (CDU). Es bleibt damit also bei der "Lightversion" der Reform. Beim Thema Studiengebühren vereinbarten die Länder verbindlich eine Obergrenze von 500 Euro.

Bereits seit Einführung der Rechtschreibreform steht fest, dass die 1996 vereinbarten Neuregelungen am 1. August 2005 für Schulen und Verwaltung verbindlich in Kraft treten. Bisher gilt in den Schulen eine Übergangsregelung, nach der alte Schreibweisen zwar zu markieren, aber nicht als Fehler zu werten sind. Dies wird sich zum 1. August in den Bereichen Laut-Buchstaben-Zuordnung, Schreibung mit Bindestrich sowie Groß und Kleinschreibung ändern, die dann in der Fassung von 2004 verbindlich werden.

In den Bereichen Getrennt- und Zusammenschreibung, Worttrennung und Interpunktion wird dagegen weiter die Übergangsregelung gelten, bis die KMK auf der Grundlage der Empfehlungen des eigens zu diesem Zweck eingesetzten Rats für deutsche Rechtschreibung entschieden haben wird, ob die Neuregelungen wieder zurückgenommen werden. "Ich gehe davon aus, dass es in einer vernünftigen Zeit Empfehlungen des Rats geben wird", sagte Wanka.

Die Kultusministerkonferenz hatte bereits im vergangenen Juni die Einsetzung des Rats vereinbart, nachdem immer wieder Proteste gegen die Reform aufgeflammt waren. Seit Ende 2004 überprüft der Rat unter dem Vorsitz des früheren bayerischen Kultusministers Hans Zehetmair mögliche Änderungen in den besonders strittigen Bereichen. Am Freitag teilte die Deutsche Akademie für Sprache und Dichtung, die zu den Reformgegnern zählt und eine Mitarbeit im Rat abgelehnt hatte, mit, dass sie künftig im Rat "an der inhaltlichen Ausarbeitung der 'Reform der Reform'" mitwirken werde.

Noch keine Rahmenregelung bei Studiengebühren

Beim Thema Studiengebühren, bei dem Wanka eine bundesweit einheitliche Rahmenregelung anstrebt, gab es dagegen noch kein Ergebnis. Man habe sich darauf verständigt, dass man "faire Wettbewerbsbedingungen" zwischen den Bundesländern herstellen wolle und den Abstimmungsbedarf intern regeln werde, sagte die brandenburgische Wissenschaftsministerin (CDU) der AP. Es gebe allerdings sehr viele juristische Aspekte zu beachten. Zwischen den CDU-geführten Bundesländern, die Studiengebühren einführen wollen, gebe es aber die verbindliche Absprache, dass die Obergrenze bei 500 Euro liegen werde.

Diese so genannten B-Länder haben Wanka zufolge zudem ein Papier ausgearbeitet, das die Forderung an die Finanzminister enthält, bei der Einführung von Studiengebühren nicht die Landeszuschüsse für die Hochschulen zurückzufahren. Eine verbindliche Regelung sei in diesem Punkt allerdings nicht möglich. Bei der Studienfinanzierung werde zunächst ein Kombinationsmodell aus Bafög und Darlehen angestrebt.

Bei der Frage der zukünftigen Lehrerausbildung mit Bachelor (BA) und Master (MA) gibt es weiterhin keine verbindlichen Vorgaben, welcher der beiden Abschlüsse berufsqualifizierend sein wird. Man habe aber Eckpunkte für die gegenseitige Anerkennung der Abschlüsse nach bisherigem Staatsexamensstudiengang und neuen BA- und MA-Modellen beschlossen.

(ap)
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