Um Stipendien bewerben Neben dem Beruf studieren

Bonn (RPO). Wer seine Berufsausbildung sehr erfolgreich abgeschossen hat und sich weiterbilden oder sogar studieren will, kann sich um ein Begabtenstipendium bewerben. Seit Anfang des Jahres fördert die Bundesregierung auch berufsbegleitende Studiengänge.

Die größten Probleme im Studium
Infos

Die größten Probleme im Studium

Infos
Foto: centertv

Interessenten sollten ihre Bewerbung jedoch früh abschicken, denn die Zahl der Stipendien ist eng begrenzt. Darauf weist die Stiftung Begabtenförderungswerk berufliche Bildung (SBB) in Bonn hin. So stehe nur für maximal ein Prozent der Absolventen im jeweiligen Berufsbereich ein Begabtenstipendium zur Verfügung. Wurden bislang nur Meisterausbildungen und Fortbildungsmaßnahmen gefördert, werden seit Jahresbeginn auch berufsbegleitende Studiengänge unterstützt.

Gezahlt werden maximal 5100 Euro, je nachdem, wie teuer die zu fördernde Maßnahme ist. Die Förderdauer hat die Bundesregierung auf maximal drei Jahre begrenzt. Zudem muss der Stipendiat während der Förderzeit mindestens 15 Stunden pro Woche in seinem Beruf arbeiten. Bedingung für die Aufnahme in die Begabtenförderung: Der Bewerber muss seine Berufsausbildung mit mindestens 87 Punkten oder besser als "gut" abgeschlossen haben, in seinem Ausbildungsberuf von der zuständigen Kammer ausgezeichnet worden oder in einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb unter die ersten drei gekommen sein.

Zudem müssen Bewerber grundsätzlich jünger als 25 Jahre sein. Hinzukommen können bestimmte Anrechnungszeiten - etwa für den Wehr- oder Zivildienst -, allerdings bis maximal drei Jahre. Bewerber über 28 Jahre werden grundsätzlich nicht aufgenommen.

Absolventen der dualen Berufsausbildung - etwa Bürokaufleute - richten ihre Bewerbung an die zuständigen Kammern. Ansprechpartner für die Gesundheitsberufe ist das SBB, die über das Programm auf ihrer Homepage www.begabtenfoerderung.de informiert. Da die Bewerbungsfristen von Kammer zu Kammer variieren, sollten Interessenten diese direkt vor Ort erfragen. Das SBB nimmt die Stipendiaten an zwei Terminen im Jahr - 1. April und 1. Oktober - auf.

Bei der Wahl seiner Fördermaßnahme oder der berufsbegleitenden Hochschulausbildung hat der Stipendiat grundsätzlich freie Hand, allerdings muss sie inhaltlich und fachlich auf der Berufsausbildung aufbauen. So dürfte etwa ein Bürokaufmann ein Betriebswirtschafts-, nicht aber ein Lehramtsstudium beginnen, wenn er Fördergeld bekommen will. Wer dagegen bereits studiert, hat keine Chance mehr auf Förderung durch das Programm. Gezahlt werden sollen zudem lediglich Kosten eines Studiums wie etwa Studiengebühren. Eine Unterhaltszahlung, ähnlich wie beim Bafög, wird nicht geleistet. Dagegen muss das Begabtenstipendium nicht zurückgezahlt werden.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort