Luxemburg Leichtere Erteilung von Studentenvisa
Luxemburg · Deutschland muss großzügiger Studentenvisa für Ausländer erteilen. Wollen Studenten aus Nicht-EU-Staaten länger als drei Monate in Deutschland studieren und erfüllen dabei die Studienvoraussetzungen, müssen die deutschen Behörden ein Visum erteilen, so urteilte jetzt der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg (AZ: C-491/13).
18.09.2014
, 07:53 Uhr
Nach EU-Recht steht Studenten aus Nicht-EU-Ländern ein Studentenvisum zu, wenn die allgemeinen und besonderen Zulassungsbedingungen zum Studium erfüllt sind, so heißt es in der Erläuterung des Urteils.