Kosten für Zweitstudium absetzbar

Berlin (dpa/gms). Wer ein Zweitstudium absolviert, um danach mehr zu verdienen, kann die Ausgaben dafür als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Darauf weist die Stiftung Warentest in Berlin in ihrer Zeitschrift "Finanztest" hin (Ausgabe 6/2005). Auch Kosten für ein Zweit- oder Aufbaustudium mit dem Ziel des Absolventen, sich beruflich zu verbessern, wertet das Finanzamt als berufliche Fortbildung und erkennt sie damit als absetzbare Werbungskosten an.</p>

(gms)
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