Keine Pendelei während Elternzeit

Eine Mitarbeiterin, die während ihrer Elternzeit reduziert arbeitet, muss nicht ins Ausland pendeln. Dies entschied das Hessische Landesarbeitsgericht (Az.: 13 SaGa 1934/10). Ein solches Verlangen des Arbeitgebers sei unzumutbar.

In dem verhandelten Fall hatte eine Mutter mit ihrem Arbeitgeber vereinbart, dass sie während ihrer Elternzeit 30 Stunden pro Woche weiterarbeitet. Später wurde ihr mitgeteilt, dass sie zwei Tage pro Woche in London arbeiten solle. Dagegen wehrte sich die Frau – mit Erfolg: Die wöchentliche Reise von Frankfurt nach London nehme mehr als einen Arbeitstag in Anspruch, so die Richter. Dies sprenge das vereinbarte Modell zur Vereinbarung von Kinderbetreuung und Beruf.

(RP)
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