Kein Job, kein Unfallschutz
Wer im Ausland aushilft, ohne in Deutschland angestellt zu sein, ist während seines Auslandeinsatzes nicht gesetzlich unfallversichert. Das hat das Hessische Landessozialgericht entschieden (Az.: L 3 U 170/07). Im verhandelten Fall hatte sich ein Dolmetscher aus Deutschland während eines Einsatzes in Russland verletzt.
03.12.2011
, 02:30 Uhr
Er begleitete unentgeltlich einen Hilfstransport. Die Berufsgenossenschaft erkannte das später nicht als Arbeitsunfall an, weil zum Unfallzeitpunkt kein inländisches Beschäftigungsverhältnis bestanden habe.