Kein Extra-Geld für Überstunden

Überstunden müssen nicht vergütet werden. Es sei denn, die Mehrarbeit wurde vom Arbeitgeber angeordnet. Dann müssten Arbeitnehmer dafür auch extra Geld bekommen, erklärt die schleswig-holsteinische Rechtsanwaltskammer.

Wenn der Arbeitgeber die Überstunden wissentlich dulde, müsse das ebenfalls bezahlt werden. Das nachzuweisen, sei aber oft schwierig. Hinzu kommt: Bestreitet der Arbeitgeber, dass sein Arbeitnehmer Überstunden geleistet hat, dann muss dieser jede einzelne Überstunde beweisen.

(RP)
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