Hochschulrahmengesetz Karlsruhe kann Studiengebühr kippen

Karlsruhe/Berlin (rpo). Die Studiengebühr steht auf der Kippe. Heute entscheidet das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) über die Unionsklage gegen die von Rot-Grün vorgenommene Novellierung des Hochschulrahmengesetzes (HRG). Rot-Grün will den Ländern die Gebührenfreiheit des Erststudiums vorschreiben. Dagegen protestiert die Union. Studenten bereiten massive Gegenaktionen vor, falls die Union vor Gericht gewinnt.

Der Zweite Senat urteilt über eine Normenkontrollklage von sechs Unions-geführten Bundesländern. Allgemein wird erwartet, dass das Verfassungsgericht die Regelung kippt.

Der Bund könnte damit seine Rahmen-Gesetzgebungskompetenz in der Hochschulpolitik - wie zuvor bei der Juniorprofessur - erneut überschritten haben. Studentenorganisationen haben für den Fall der Aufhebung des Studiengebührenverbots massive Protestaktionen an rund 50 Hochschulen angekündigt. Derzeit befinden sich nach Angaben des Statistischen Bundesamts rund 1,7 Millionen der insgesamt etwa 1,96 Millionen Studenten in Deutschland im Erststudium. Bei einer Einführung von Studiengebühren könnten auf sie rund 500 Euro pro Semester zukommen.

Studenten protestieren

Unmittelbar vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hat der studentische Dachverband fzs Aktionen bis hin zu Streiks angekündigt. "Für Mai planen wir eine Protestwoche", sagte Nele Hirsch, Vorstandsmitglied des fzs, der "Berliner Zeitung". Höhepunkt solle ein bundesweiter Streik sein.

Studiengebühren führten zur weiteren Verschuldung von Studenten, warnte der Generalsekretär des Deutschen Studentenwerks (DSW), Achim Meyer auf der Heyde. "Wir wollen, dass die Chancengleichheit im Bildungswesen bestehen bleibt", sagte er. Wenn Studenten künftig für das gesamte Studium ein Darlehen aufnehmen müssten, seien recht schnell 50.000 Euro aufgelaufen, die auch noch verzinst würden. Das könne zur Folge haben, dass Absolventen, wenn sie eine eigene Existenz gründen wollten, nicht als kreditfähig angesehen würden.

(afp)
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