Düsseldorf Juristen streiten über Studienschwerpunkt

Düsseldorf · Die Justizminister wollen den Schwerpunktbereich im Jurastudium abwerten. Unis zweifeln das an.

Die etwas eigenartige Notenskala der Juristen reicht von null bis 18 Punkten. Die Höchstzahl allerdings, so erzählen es Professoren gern ihren Studenten, kann nur Gott erlangen. Auf 17 Punkte könnte der Hochschullehrer gerade noch höchstselbst kommen, auf 16 niemand und auf 15 Punkte kämen etwa 0,5 Prozent der Studenten. Ein sehr eitles Drama, mit der sich die Rechtswissenschaftler ein wenig ihrer Exklusivität vergewissern wollen. Dass die Noten im Studium also eher schlecht sind, ist bekannt. Eine Initiative der Justizministerkonferenz glaubt jetzt allerdings: Sie sind zu gut.

Die Juristen streiten nämlich mal wieder über den Schwerpunktbereich. Nach wie vor gibt es im rechtswissenschaftlichen Studium einen staatlichen und einen universitären Teil. Beide fließen anteilig in die Note des ersten Staatsexamens ein. Der universitäre Teil wird als Schwerpunkt bezeichnet: dort können sich Studenten zwischen einzelnen etwas spezielleren Rechtsgebieten entscheiden. Internationales Privatrecht, Steuerrecht oder etwa Staatsrecht.

Und weil die Universitäten in diesem Bereich vermeintlich zu gute Noten geben, wollen die Justizminister der Länder auf ihrer nächsten Konferenz im November darüber beraten, die Quote zwischen staatlichem und universitären Teil zu senken. Der staatliche, vermeintlich schlechter benotete Anteil der Examensnote, soll wachsen. Und der universitäre, vermeintlich besser benotete Anteil der Examensnote, sinken. Der Anteil des Schwerpunktbereichs könnte von 30 auf 20 Prozent abgesenkt werden. Im Ergebnis würde der Durchschnitt der Gesamtnote also sinken. An der Universität Heidelberg hat man sogar gleich die Abschaffung des Schwerpunkts ins Gespräch gebracht.

Rainer Hüttemann, Dekan der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät Bonn, betont: "Wir messen dem Schwerpunktbereich in der Ausbildung eine große Bedeutung für das rechtswissenschaftliche Studium zu." Es biete eine gute Gelegenheit zu vertiefter wissenschaftlicher Arbeit und vermittele Studenten Einblicke in unterschiedliche praktisch wichtige Spezialisierungen. "Überlegenswert wäre allenfalls eine gewisse bundesweite Harmonisierung der Prüfungsanforderungen im Schwerpunktbereich", sagt Hüttemann.

Das Jurastudium ist wie das Medizinstudium eine der letzten Bastionen, in der die Abschlussprüfung noch staatlich mittels Staatsexamen durchgeführt wird. Im Zuge der Bologna-Reform und der Einführung von Bachelor- und Masterstudiengängen haben sich die Juristen massiv dagegen gewehrt, in eben jene vermeintlich schlanke Studienform gepresst zu werden. So kommt es, dass Jurastudenten ihre Abschlussklausuren weiterhin in den Räumen der Oberlandesgerichte verfassen müssen.

Dass man die rechnerische Bedeutung des Schwerpunkts herabsenken könnte, kann sich der Münsteraner Dekan Janbernd Oebbecke schon vorstellen. Das Problem seien uneinheitliche Standards, weshalb es an manchen Fakultäten einfacher sei, im Schwerpunkt an gute Noten zu kommen als an anderen, sagt er. Mindeststandards könnten an der Benotungspraxis nur wenig ändern.

Der Dekan der Düsseldorfer Fakultät Lothar Michael findet, dass der Schwerpunktbereich Vorteile für die Universität und für die Studenten habe. Man habe die Chance, sich durch Schwerpunktbereiche zu profilieren. Bei der Frage, ob der Schwerpunkt herabgestuft oder gar abgeschafft werden solle, befinde sich die Fakultät zwar noch in der Meinungsbildung. "Aus meiner Sicht sollten die Schwerpunktbereiche nicht herabgestuft oder gar abgeschafft werden", sagt Lothar Michael.

Wenn also die juristischen Fakultäten eine Schwächung des Schwerpunkts nicht uneingeschränkt befürworten, welchen Sinn ergibt diese Überlegung dann? Das nordrhein-westfälische Justizministerium bestreitet überhaupt die Existenz einer solchen Initiative. Man prüfe den Arbeitsauftrag umfangreich und auch den Bereich der universitären Schwerpunktbereichsprüfung. In Fachkreisen allerdings bezweifelt niemand, dass sich etwas ändert. Nur was sich genau tut, ist ungewiss.

Aus der Universität Münster berichten Studenten, dass sie auf der Absolventenfeier Namensschilder in unterschiedlichen Farben tragen sollten. Weil zu dieser Feier, zu der alle eingeladen sind, die das Staatsexamen bestanden haben, auch Vertreter großer (Wirtschafts-) Kanzleien kommen, können diese auf dem Weg ihre Gesprächspartner nach Farbe des Namenschildes auswählen. Absolventen mit Prädikatsexamen, also Bestnoten, können die Headhunter auf der Suche nach dem besten Nachwuchs direkt und einfach erkennen und ansprechen. Die Auslese nach Noten ist im Jurastudium etwas unmittelbarer als gewohnt.

(her)
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