Bundesagentur für Arbeit Im Work&Travel-Jahr kein Anspruch auf Kindergeld

Nürnberg · Jugendliche haben während eines Work&Travel-Trips keinen Anspruch auf Kindergeld. Wer zwischen 18 und 25 Jahre alt ist, bekommt nur dann weiterhin Kindergeld, wenn er eine Ausbildung oder ein Studium macht. Darauf weist Susanne Eikemeier, von der Bundesagentur für Arbeit hin. Ausnahmen seien Jugendfreiwilligendienste wie das Freiwillige Soziale Jahr. Auch wer sich nachweislich um einen Ausbildungs- oder Studienplatz bemühe, aber keinen bekomme, dürfe weiter Kindergeld beziehen.

Keine Ausnahme mache das Amt bei Jugendlichen, die zum Beispiel für ein Jahr durch Australien reisen und sich dort mit Nebenjobs über Wasser halten. "Denn sie müssten nachweisen können, dass sie sich auch von dort aus weiterhin um einen Ausbildungsplatz bemühen", erklärt Eikemeier. Das sei aber aus so großer Entfernung praktisch nicht möglich. Nach der Rückkehr könnten Jugendliche unter 25 allerdings einen neuen Antrag stellen, wenn sie Azubi oder Student werden wollen.

(dpa)
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