Bafög-Novelle Im Wintersemester gibt's mehr Geld

Düsseldorf (RP). Höhere Fördersätze und Verdienstgrenzen, Kinderzuschuss und Auslandsunterstützung – die 22. Novelle des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (Bafög) bringt zum Semesterbeginn im Oktober einige Änderungen. So steigt der Höchstsatz auf 643 Euro.

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Düsseldorf (RP). Höhere Fördersätze und Verdienstgrenzen, Kinderzuschuss und Auslandsunterstützung — die 22. Novelle des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (Bafög) bringt zum Semesterbeginn im Oktober einige Änderungen. So steigt der Höchstsatz auf 643 Euro.

Fördersätze: Die Sätze steigen um rund zehn Prozent. Wer als Student bei seinen Eltern wohnt, bekommt monatlich 414 Euro für den so genannten Grund- und Wohnbedarf. Studenten, die nicht zu Hause wohnen, stehen 512 Euro zu — und ein Mietzuschlag von 72 Euro, wenn ihre Miet- und Nebenkosten höher liegen als 146 Euro. Der maximale Förderungssatz für Studenten steigt damit auf 643 Euro. Darin enthalten sind auch Zuschläge für Kranken- und Pflegeversicherung.

Kranken-/Pflegeversicherung: Studenten, die bereits Bafög beziehen, bekommen ab Oktober neun Euro pro Monat als Zuschlag für die Pflegeversicherung und 50 Euro für die Krankenversicherung. Ab März steigen die Sätze auf zehn beziehungsweise 54 Euro für alle Bewilligungszeiträume, die neu beginnen.

Freibeträge: Die Freibeträge, die den Eltern auf ihr Einkommen angerechnet werden, steigen um acht Prozent: bei verheirateten Eltern auf 1555 Euro, bei Alleinstehenden auf 1040 Euro. Für unterhaltspflichtige Familienmitglieder werden zusätzlich je 470 Euro angerechnet. Der Student selbst darf, um die volle Förderung in Anspruch zu nehmen, maximal 5200 Euro besitzen. Für Kinder können je 1800 Euro angerechnet werden.

Kinderbetreuung: Für Kinder unter zehn Jahren wurde ein monatlicher Betreuungszuschuss von 113 Euro eingeführt (zweites Kind: 85 Euro).

Verdienstgrenze: Minijobs wirken nicht mehr förderungsmindernd. Sie bleiben bis zu einem Verdienst von 400 Euro brutto im Monat anrechnungsfrei. Zudem steht verheirateten Antragstellern ein zusätzlicher Freibetrag von 520 Euro monatlich zu. Für Antragsteller mit Kindern gilt ein monatlicher Freibetrag von 470 Euro.

Ausland: Ein Studium im europäischen Ausland kann jetzt ab dem ersten Semester gefördert werden, bisher musste das Studium in Deutschland begonnen werden. Seit August muss diese Förderung wie beim Inlandsstudium zur Hälfte zurückgezahlt werden. Studiengebühren werden für höchstens ein Jahr und bis zu einer maximalen Höhe von 4600 Euro übernommen. Sie müssen nicht zurückgezahlt werden. Unterstützung bei Auslandspraktika gibt es, wenn die Praktika vorgeschriebener Bestandteil des Studiums sind und mindestens zwölf Wochen dauern.

Ausländische Studenten: Sie sind förderungsberechtigt, wenn sie mit dauerhafter Bleibeperspektive in Deutschland leben. Bisher mussten ihre Eltern mehrere Jahre ins deutsche Steuer- und Sozialversicherungssystem eingezahlt haben.

Rückzahlung: Ab Oktober können Rückzahlungen gestundet werden, wenn das Nettoeinkommen unter 1040 Euro monatlich liegt (bisher 960 Euro). Auch die Freibeträge für Ehepartner und Kinder werden angepasst. Ab 31. Dezember 2009 ist es nicht mehr möglich, die Rückzahlung wegen Kindererziehung teilweise erlassen zu bekommen.

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