Extra-Fahrten steuerlich absetzen

Arbeitnehmer, die in verschiedenen Filialen eingesetzt werden, können ihre Fahrtkosten künftig besser steuerlich geltend machen. Neben den Aufwendungen für die Fahrt zum Betriebssitz, könnten die Fahrtkosten zu anderen Filialen nun als "Reisekosten" angesetzt werden, sagt Anita Käding vom Bund der Steuerzahler.

"Beim Einsatz in anderen Filialen kann jeder gefahrene Kilometer abgesetzt werden und nicht nur wie bei der Entfernungspauschale die einfache Entfernung." Hintergrund sind drei Urteile des Bundesfinanzhofs. Die Richter hatten entschieden, dass es nicht mehr als eine regelmäßige Arbeitsstätte geben kann (Az.: VI R 55/10, VI R 36/10 und VI R 58/09).

(RP)
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