Steuern, Kindergeld, Versicherung Die wichtigsten Tipps für Azubis

Düsseldorf (RP). Das neue Ausbildungsjahr hat begonnen. Viele Lehrlinge sind bereits in den Beruf gestartet, für andere ist am 1. September der erste Tag im Betrieb. Den Übergang vom Schüler-Dasein in die Ausbildung erleichtern die folgende Tipps.

So viel verdienen Deutschlands Azubis
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Foto: ddp, ddp

Was ist mit der Lohnsteuerkarte? Für alle, die jetzt erstmalig eine Ausbildung anfangen, ledig und kinderlos sind, gibt es in diesem Jahr eine Sonderregelung. Für 2011 werden keine neuen Lohnsteuerkarten auf Papier mehr ausgestellt. Deshalb müssen Azubis, die vorher noch nie eine Lohnsteuerkarte hatten, ihrem Chef folgende Daten geben: ihre elfstellige Steuer-Identifikationsnummer, das Geburtsdatum und die Religionszugehörigkeit. Wer eine alte Karte aus dem Jahr 2010 besitzt, könne sie beim Arbeitgeber abgeben, sagt Erich Nöll vom Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine (BDL). Sie gilt auch 2011.

Was tun verheiratete Azubis? Haben sie einen Ehepartner oder Kinder, reicht das Abgeben der persönlichen Daten nicht aus. Diese Auszubildenden müssen zum Finanzamt gehen und eine sogenannte Ersatzbescheinigung für die Lohnsteuerkarte beantragen.

Was ist mit dem Steuerabzug? Zur Berechnung der Lohnsteuer gilt für die meisten Berufseinsteiger die Steuerklasse I. Steuern werden allerdings erst ab einem monatlichen Ausbildungs-Gehalt von circa 900 Euro fällig, wie Martina Bruse vom Neuen Verband der Lohnsteuerhilfevereine erklärt. Ab dem ersten Euro Verdienst zieht der Chef aber immer die Sozialabgaben ab, also die Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. "Jeder Azubi mit steuerpflichtigen Einkünften sollte 2012 eine Steuererklärung machen, um sich Geld vom Staat zurückzuholen", betont Bruse.

Was ist mit Vermögenswirksamen Leistungen? Viele Arbeitgeber zahlen ihren Auszubildenden zusätzlich zum Gehalt vermögenswirksame Leistungen (VL), oft bis zu 40 Euro im Monat. Wer das Extra bekommt und in einen eigenen Vertrag einzahlt, kriegt vom Staat eine Arbeitnehmersparzulage von bis zu 80 Euro im Jahr obendrauf. Den Zuschuss können Azubis beantragen, die eine Steuerklärung abgeben, sagt Bruse.

Was können Eltern sparen? Muss der junge Berufseinsteiger auswärts wohnen, können die Eltern einen Ausbildungsfreibetrag in der eigenen Steuererklärung ansetzen. Außerdem dürfen sie die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge der Kinder als Sonderausgaben geltend machen.

Was ist mit Kindergeld? Für Eltern minderjähriger Auszubildender bleibt der Anspruch auf Kindergeld unangetastet. Werden Azubis volljährig, dürfen sie allerdings nicht mehr als 8004 Euro im Jahr verdienen, damit die staatliche Leistung weiter fließt. Bei der Berechnung der strengen Einkommensgrenze dürfen jedoch Sozialversicherungsbeiträge, Werbungs- und Ausbildungskosten vom Bruttolohn abgezogen werden. Auch der Kauf von Arbeitsmitteln kann das Einkommen drücken. "Ab 2012 wird die Verdienstgrenze abgeschafft", betont Nöll.

Welche Versicherungen müssen sein? Azubis sind in der Regel pflichtversichert und damit in der gesetzlichen Krankenkasse. Ratsam ist, sich möglichst rasch für eine Kasse zu entscheiden, sonst legt sie der Arbeitgeber fest. Wichtig ist zudem die Privathaftpflichtversicherung. Sie schützt, wenn man Schäden bei anderen verursacht. Haben die Eltern eine Police, brauchen Azubis aber keine eigene abschließen. Sie sind in ihrer Lehrzeit selbst als Volljährige mitversichert und können sich eigene Beiträge sparen. Nur bei Heirat muss ein eigener Vertrag her.

Was ist verzichtbar? Solange der Azubi noch zu Hause wohnt, ist eine eigene Hausrat-Police unnötig. Auch in der ersten, sparsam möblierten Wohnung wird sie kaum gebraucht. Der Abschluss einer Kapitallebensversicherung sei für Azubis ebenfalls verzichtbar, sagt Michael Wortberg von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Sie verpflichte meist bis ins hohe Alter hinein zu regelmäßigen Zahlungen. Will der junge Mensch wieder raus, muss er für den vorzeitigen Ausstieg teuer bezahlen.

(RP)
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