Düsseldorf Das Jurastudium soll schlanker werden

Düsseldorf · Die Länder planen weniger Spezialisierung und weniger Pflichtstoff. Unter der Einheitlichkeit leidet das wissenschaftliche Arbeiten.

Das rechtswissenschaftliche Studium zu reformieren, ist keine allzu schlechte Idee. Daran dürften weder Lehrende noch Studierende ernsthaft zweifeln. Aber über die Frage, an welchen Stellschrauben denn bitteschön gedreht werden sollte, darüber herrscht wenig Einigkeit. Die Justizminister der Länder hatten vor ein paar Monaten Vorschläge gemacht. Auf ihrer Herbsttagung hat die Justizministerkonferenz nun beschlossen, diese Vorschläge Wirklichkeit werden zu lassen.

Die Details der Jura-Reform arbeitet zwar noch der sogenannte Koordinierungsausschuss zur Juristenausbildung unter Vorsitz des Landes Nordrhein-Westfalen heraus, der Rahmen der Reform aber steht fest. Beim Deutschen Juristenfakultätentag wollen die Justizminister noch die Meinungen der Lehrenden einholen. Rechtsanwälte, Staatsanwälte oder Richter - die klassischen juristischen Berufe - werden nicht nach ihrer Auffassung gefragt. Warum die Praxis nicht mitwirken soll, ist allerdings nicht klar.

Das Jurastudium endet mit zwei staatlichen Prüfungen, den beiden Staatsexamina. Wer beide besteht, darf sich Volljurist nennen und hat die Befähigung zum Richteramt erlangt. Die Details der Juristenausbildung sind daher im Deutschen Richtergesetz geregelt, das nach den Reformplänen geändert werden müsste. Ein 217-seitiger Bericht des Koordinierungsausschusses ließe sich am ehesten so zusammenfassen: Das Jurastudium soll schlanker werden. Hier kommen die Details der Reform:

1. Schwerpunkt: Die wichtigste Änderung findet im Schwerpunktbereich statt. Gegen Ende des Studiums haben Jurastudenten die Gelegenheit, sich in Rechtsgebieten zu spezialisieren (etwa Internationales Privatrecht, Recht der Politik oder Jugendstrafrecht). Bisher wurden die Noten aus dem Schwerpunkt mit 30 Prozent in die Gesamtnote des Examens eingerechnet. Dieser Anteil soll auf 20 Prozent sinken. Im Ergebnis wird dadurch das wissenschaftliche Arbeiten im Studium (eine Eigenheit des Schwerpunkts) abgewertet. Hintergrund: Den Justizministern waren die Noten im universitären Teil des Examens (also dem Schwerpunkt) zu gut. Die Reform soll eine bessere Vergleichbarkeit der Noten ermöglichen.

2. Pflichtstoff: Es soll eine Art Musterkatalog für den Pflichtstoff im ersten Staatsexamen geben. Bisher können die Bundesländer weitgehend autark entscheiden, in welchen Fächern sie ihre angehenden Juristen prüfen. Dies wollen die Justizminister nun anpassen, den Pflichtstoff insgesamt reduzieren und überall angleichen. Das Erbrecht oder die Europäische Menschenrechtskonvention würden wichtiger - Baurecht, Tarifvertragsrecht oder das Internationale Privatrecht an Bedeutung verlieren. Es sollen weniger Spezialgebiete abgefragt werden, dafür mehr Grundlagen. Studenten aus Bayern und Nordrhein-Westfalen würden vermehrt das Gleiche in Vorlesungen und Seminaren lernen.

3. Alles Weitere: Der Bericht hält noch eine Reihe an Kleinigkeiten bereit, bei denen ebenfalls das wichtigste Wort "Harmonisierung" heißt. Die 16 verschiedenen Prüfungsordnungen der Länder sollen möglichst weitgehend aneinander angeglichen werden, eine Note aus Sachsen genauso viel wert sein wie eine aus Baden-Württemberg oder aus dem Saarland. Diese übrigen Bereiche betreffen etwa das bei Studenten beliebte "Abschichten" (zeitliches Aufteilen der Examensklausuren), die Differenz zwischen Erst- und Zweitkorrektor in der Bewertung oder das Wahlfach im zweiten Staatsexamen. Von der Relevanz der Reform fallen diese Änderungen aber hinter die ersten beiden Punkte zurück.

Es bleibt abzuwarten, wie sehr die Ideen der Justizminister auf Widerstand bei den Beteiligten stoßen. Lothar Michael, Dekan der Juristischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, hat sich bereits im Gespräch mit unserer Redaktion gegen einen wesentlichen Teil der Reform gestellt: "Aus meiner Sicht sollten die Schwerpunktbereiche nicht herabgestuft oder gar abgeschafft werden." Universitäten und Studenten hätten über den Schwerpunkt die Chance, sich zu spezialisieren und so verbessert für sich zu werben. Der Schwerpunkt zeigt Absolventen außerdem durch die Tiefe der juristischen Arbeit Wege in ihre berufliche Zukunft auf.

(her)
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