Länder-Klage gegen Studiengebühren Buhlmahn vor Gericht

Karlsruhe/Berlin (rpo). Für die Bundesregierung war Edelgard Bulmahn (SPD) zur mündlichen Verhandlung vor Gericht erschienen, um ihren Standpunkt gegen Studiengebühren zu vertreten. Das Bundesverfassungsgericht prüft heute die Rechtmäßigkeit des bundesweiten Verbots von Studiengebühren.

Der Zweite Senat verhandelt über eine Klage der Länder Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt, Saarland, Hamburg, Bayern und Sachsen. Bundesbildungsministerin Bulmahn sagte dagegen in Karlsruhe, sie sei gegen Studiengebühren, weil ansonsten das Bildungspotenzial der Jugend nicht im vollen Umfang ausgeschöpft werden könne. Die Freizügigkeit beim Studium müsse deshalb erhalten bleiben. Die klagfenden Länder sind der Auffassung, der Bund habe mit der entsprechenden Novelle des Hochschulrahmengesetzes vom August 2002 seine Gesetzgebungskompetenz überschritten.

Streit über Handlungsspielraum

Den Ländern, die eigentlich für das Hochschulrecht zuständig seien, bleibe kein Handlungsspielraum mehr, heißt es in der Normenkontrollklage. Mit dem Bundesgesetz wurde den Ländern die Gebührenfreiheit des Erststudiums vorgeschrieben. Dies sei aber mit dem Argument der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse nicht zu rechtfertigen, betonen die Kläger. Sollte das Bundesverfassungsgericht die Zuständigkeit des Bundes verneinen, ist in zahlreichen Bundesländern mit der Einführung von Studiengebühren zu rechnen.

Die SPD-geführten Bundesländer wollen offenbar ein eigenes Konzept zur Studienfinanzierung erarbeiten, falls das Bundesverfassungsgericht das bundesweite Verbot von Studiengebühren kippt. Die nordrhein-westfälische Wissenschaftsministerin Hannelore Kraft (SPD) sagte der "Berliner Zeitung": Das Studienkontenmodell habe sich bewährt und man werde versuchen, es als SPD-Linie durchzusetzen." Ähnlich äußerte sich Berlins Wissenschaftssenator Thomas Flierl (PDS).

(afp)
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