Köln Bei Prüfungsrücktritt reicht Attest oft nicht aus

Köln · Können Studenten aus gesundheitlichen Gründen an einer Prüfung nicht teilnehmen, reicht eine Krankschreibung nicht aus. Denn wer von einer angemeldeten Prüfung zurücktritt, braucht einen Grund, den der Prüfungsausschuss anerkennt.

"Auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des Arztes steht aber nicht, woran der Student leidet", erklärt Rechtsanwalt Christian Birnbaum aus Köln. Somit geht daraus auch nicht hervor, ob der Student die Prüfung tatsächlich nicht antreten kann. Denn auch mit einem gebrochenen Zeh lässt sich eine Matheklausur schreiben.

(dpa)
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