Azubis dürfen kein Ersatz für Putzfrau sein

Azubis müssen es sich nicht bietenlassen, wenn sie im Betrieb als Putzhilfe eingesetzt werden. Denn das ist nach dem Berufsbildungsgesetz nicht erlaubt, wie Benjamin Krautschat vom Deutschen Gewerkschaftsbund erläutert.

Auszubildenden dürften nur Aufgaben übertragen werden, die dem Ausbildungszweck dienen. Auch private Erledigungen für den Chef gehören daher laut Gesetz nicht zu den Aufgaben von Azubis. In der Praxis passiert es aber immer wieder, dass Lehrlinge etwa Einkäufe erledigen müssen. Es gibt einige Grenzfälle, in denen die Einordnung nicht einfach ist. "Natürlich gehört es zur Ausbildung, dass der Lehrling seinen Arbeitsplatz saubermacht", sagte Krautschat. Das kann bedeuten, dass er ab und zu die Werkhalle zu fegen muss. "Aber nicht tagelang", so Krautschat. So etwas müsse im richtigen zeitlichen Verhältnis zum Rest der Ausbildung stehen.

(RP)
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