Aufhebungsvertragführt zu Sperre des Arbeitslosengelds

Stimmen Arbeitnehmer einem Aufhebungsvertrag zu, bekommen sie drei Monate lang kein Arbeitslosengeld. Denn der Angestellte hat seinen Arbeitsvertrag grob fahrlässig gelöst und ist für seine Arbeitslosigkeit mitverantwortlich.

Das hat das hessische Landessozialgericht entschieden (Az.: L 7 AL 186/11). In dem Fall ging es um eine Callcenter-Mitarbeiterin aus Kassel, deren Standort geschlossen werden sollte. Der Arbeitgeber machte ihr das Angebot, eine besonders hohe Abfindung zu zahlen, wenn die Frau die Kündigung nicht abwartet. Stattdessen sollte sie der Aufhebung des Arbeitsvertrages zustimmen. Die Frau nahm an. Als sie sich anschließend arbeitslos meldete, gewährte die Bundesagentur für Arbeit Arbeitslosengeld, verhängte aber eine zwölfwöchige Sperrzeit – zu Recht.

(RP)
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