Auf Fristen bei Kündigung achten

Wird einem Arbeitnehmer in der Probezeit gekündigt, "sollte dieser kontrollieren, ob der Arbeitgeber die Kündigungsfrist eingehalten hat", erklärt Reinhard Schütte, Anwalt für Arbeitsrecht. Wurde nichts anderes vereinbart, beträgt die Frist zwei Wochen.

Außerdem darf die Kündigung nicht erfolgen, ohne dass der Betriebsrat angehört wurde. Die Probezeit geht fast jedem Arbeitsverhältnis voraus. Sie dient dazu, dass sich beide Parteien vor der längeren Zusammenarbeit kennenlernen.

(RP)
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