Gesetzesbeschluss tritt ab Oktober in Kraft "Arzt im Praktikum" hat ausgedient

Berlin (rpo). Angehende Mediziner müssen ab 1. Oktober nicht mehr als "Arzt im Praktikum" (AiP) arbeiten. Dies betrifft auch die Nachwuchs-Mediziner, die sich zum Stichtag in der klinischen Ausbildung befinden.

Einem entsprechenden Gesetzesbeschluss des Bundestages zur Änderung der Bundesärzteordnung stimmte am Freitag auch der Bundesrat in Berlin zu.

Die AiP-Phase war Mitte der 80er Jahre eingeführt worden, um eine bessere praktische Qualifikation junger Ärzte zu gewährleisten. Auf diesen zusätzlichen Ausbildungsschritt kann nach Auffassung des Gesetzgebers nunmehr verzichtet werden, da mit der neuen Approbationsverordnung für Ärzte jetzt eine verbesserte Ausbildung bereits im Studium möglich geworden sei.

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