Arbeitslose dürfen Verträge ablehnen
Arbeitslose müssen nicht jede Stelle annehmen, die das Jobcenter ihnen anbietet. Sie dürfen vielmehr Arbeitsverträge ablehnen, die gegen das Arbeitsrecht verstoßen. Das ergibt sich aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Gießen (Az.: S 22 AS 869/09). Die Sozialleistungen dürfen deshalb nicht gekürzt werden.
Darauf weist der Deutsche Anwaltverein hin.